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Einheitliches Patentgericht

  • Rechtsstreitigkeiten um Patente müssen künftig innerhalb eines großen Teils der Europäischen Union nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten geführt werden. Ab dem 1.6.2023 ist dafür das Einheitliche Patentgericht zuständig.
  • Rechtsstreitigkeiten um Patente müssen künftig innerhalb eines großen Teils der Europäischen Union nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten geführt werden. Ab dem 1.6.2023 ist dafür das Einheitliche Patentgericht zuständig.
  • 02.03.2023 Newsletter
    Als 17. Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland am 17. Februar 2023 die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (UPC - Unified Patent Court) abgeschlossen. Damit kann der neue Spruchkörper zum 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2020

    Patentgericht

    15.07.2020 Newsletter
    Die BRAK begrüßt im Grundsatz, dass das Bundesjustizministerium mit dem im Juni vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.2.2013 über ein Einheitliches Patentgericht einen erneuten Versuch unternimmt, das Übereinkommen in deutsches Recht umzusetzen.