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Einheitliches Patentgericht

  • Rechtsstreitigkeiten um Patente müssen künftig innerhalb eines großen Teils der Europäischen Union nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten geführt werden. Ab dem 1.6.2023 ist dafür das Einheitliche Patentgericht zuständig.
  • Rechtsstreitigkeiten um Patente müssen künftig innerhalb eines großen Teils der Europäischen Union nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten geführt werden. Ab dem 1.6.2023 ist dafür das Einheitliche Patentgericht zuständig.
  • 02.03.2023Newsletter
    Als 17. Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland am 17. Februar 2023 die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (UPC - Unified Patent Court) abgeschlossen. Damit kann der neue Spruchkörper zum 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.