Einheitliches Patentgericht nimmt zum 1. Juni 2023 Arbeit auf – UPC
Als 17. Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland am 17. Februar 2023 die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (UPC - Unified Patent Court) abgeschlossen. Damit kann der neue Spruchkörper zum 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.
Mit dem neuen Einheitlichen Patentgericht müssen Patente im Geltungsbereich des Abkommens nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten durchgesetzt werden, sondern können vor einer zentralen Stelle eingeklagt werden. Dies soll Kosten reduzieren und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sichern. Die Spruchkörper des Gerichts verteilen sich über verschiedene Mitgliedstaaten, mit einer Zentralkammer in Paris. Die Richter sind teils technisch, teils juristisch qualifiziert und entstammen unterschiedlichen Mitgliedstaaten.
Die deutsche Ratifizierung war durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches Teile des deutschen Zustimmungsgesetzes im Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt hatte, erheblich verzögert worden. Die Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 89 Abs. 1 des Übereinkommens Voraussetzung für dessen Inkrafttreten, wobei eine vorläufige Anwendung seit dem 19. Januar 2022 erfolgte. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens finden zudem zwei Verordnungen zum einheitlichen Patentschutz, Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012, zum 1. Juni 2023 Anwendung, sodass das sog. einheitliche europäische Patentsystem in den an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten künftig vollständig angewendet wird.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung der Europäischen Kommission (Februar 2023)
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020)
- Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (Juni 2013)
- Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 (Dezember 2012)
- Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 (Dezember 2012)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 01/2022