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EncroChat

  • 10.05.2024Newsletter
    Am 30. April 2024 hat der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-670/22 (M.N.), besser bekannt als „EncroChat“, getroffen. Er entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Beweismittel in einem Staat verwertet werden dürfen, die nach den dortigen Regelungen nicht hätten erhoben werden dürfen.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2023

    Erhebung von Beweismitteln mittels EncroChat – EuGH

    27.10.2023Newsletter
    Die Generalanwältin am EuGH Capeta hat sich in ihren Schlussanträgen in der Rs. C-670/22 am 26. Oktober 2023 mit der Europäischen Ermittlungsanordnung der Berliner Staatsanwaltschaft zur Übermittlung von mittels EncroChat gewonnen Beweismitteln aus Frankreich befasst und spricht sich für die Rechtmäßigkeit ihres Erlasses aus.