Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2023

Erhebung von Beweismitteln mittels EncroChat – EuGH

Die Generalanwältin am EuGH Capeta hat sich in ihren Schlussanträgen in der Rs. C-670/22 am 26. Oktober 2023 mit der Europäischen Ermittlungsanordnung der Berliner Staatsanwaltschaft zur Übermittlung von mittels EncroChat gewonnen Beweismitteln aus Frankreich befasst und spricht sich für die Rechtmäßigkeit ihres Erlasses aus.

27.10.2023Newsletter

Sie bekräftigt, dass eine solche Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) rechtmäßig ist, wenn sie in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall angeordnet werden kann. Dann darf die Behörde, welche die EEA erlässt, die Rechtmäßigkeit der Erhebung dieser Beweise im Vollstreckungsmitgliedstaat nicht prüfen. Eine richterliche Anordnung wäre mithin nicht erforderlich gewesen. Die Zulässigkeit von möglicherweise unter Verstoß gegen Unionsrecht erlangten Beweismitteln richtet sich aber - so lange die durch die EU-Rechtsordnung garantierten Grundrechte wie Verteidigerrechte gewahrt werden - nicht nach Unionsrecht, sondern nach nationalem Recht.

Bei EncroChat handelte es sich um ein verschlüsseltes Telekommunikationssystem, das seinen Nutzern eine weitgehende Anonymität gewährleistete und daher mutmaßlich in großem Umfang von Kriminellen genutzt wurde. Eine französisch-niederländische Ermittlungsgruppe hatte sich mittels einer Trojaner-Software in die Kommunikation über EncroChat eingehackt und weltweit Nutzer in 122 Ländern, darunter Deutschland, überwacht. Die Staatsanwaltschaft Berlin ordnete sodann eine EEA zur Übermittlung von Beweismitteln für ein Strafverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln durch Personen an, die verdächtig waren, einer organisierten kriminellen Vereinigung anzugehören. Das Urteil wird für Ende des Jahres erwartet.

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