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Erprobungsgesetzgebung

  • Für zwei wichtige Reformvorhaben im Bereich des Zivilprozesses liegen nunmehr Gesetzentwürfe vor. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 8.000 Euro anzuheben. Und ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Erprobung von Online-Verfahren bei geringfügigen Streitwerten ermöglichen.