Zivilgerichtliches Onlineverfahren gestartet
Streitigkeiten um Geldforderungen bis 10.000 Euro können nunmehr in einem schnellen Onlineverfahren gerichtlich geklärt werden. Nachdem Ende 2025 das Erprobungsgesetz dazu im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, startete nun am 15.4.2026 die Erprobung des neuen Verfahrens für bestimmte Zahlungsklagen und für Fluggastrechte-Sachen an einigen Amtsgerichten.
Am 15.4.2026 startete die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an den ersten deutschen Amtsgerichten. Ausgangspunkt ist das am 22.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit.
Zahlungsklagen und Fluggastrechte
Die Erprobung des Online-Verfahrens ist zunächst auf Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro sowie auf den Bereich der Fluggastrechte beschränkt. Zu diesem Zweck stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seit dem 15.4.2026 ein digitales Eingabesystem bereit, über welches Bürgerinnen und Bürger Klagen erstellen und unmittelbar bei den teilnehmenden Gerichten einreichen können. Zugänglich ist das Verfahren via www.service.justiz.de.
Der Online-Dienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist bereits seit März 2025 nutzbar und wurde für die Erprobung angepasst. Bisher führte dieser Onlinedienst ins reguläre Zivilverfahren – dies ändert sich nun mit Beginn der Erprobung.
Teilnehmende Amtsgerichte
Die pilotierenden Gerichte werden durch eine Rechtsverordnung des jeweiligen Landes bestimmt – insgesamt nehmen Amtsgerichte aus zehn Bundesländern teil. Die Erprobung für alle Arten von Zahlungsklagen beginnt zeitlich gestaffelt an folgenden Amtsgerichten:
- seit dem 15.4.2026: Mannheim, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig,
- seit dem 20.4.2026: Nürtingen sowie
- ab dem 1.6.2026: Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig.
Ausschließlich im Bereich der Fluggastrechte nehmen weitere Amtsgerichte an der Erprobung teil:
- ab dem 1.6.2026: Erding, Eilenburg, Düsseldorf und Steinfurt sowie
- ab dem 1.10.2026: Königs Wusterhausen.
Klageeinreichung: über elektronische Postfächer
Die Einreichung der Klage erfolgt nach Eingabe der erforderlichen Daten in das digitale Eingabesystem über die besonderen elektronischen Postfächer. Bürgerinnen und Bürger nutzen dazu Mein Justizpostfach, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Nach Eingabe der Angaben in das digitale Eingabesystem können die dort eingegebenen Daten zwischengespeichert werden. Der Online-Dienst generiert aus den Eingaben eine Klageschrift im PDF-Format. Diese kann dann heruntergeladen und über das beA bei Gericht eingereicht werden.
Künftig spezielles Eingabesystem für Anwaltschaft
Das BMJV kündigte in einer Pressemitteilung die Entwicklung und Zurverfügungstellung eines eigenen Eingabesystems für Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie die zusätzliche Möglichkeit der Klageeinreichung als strukturierten Datensatz im XJustiz-Format an.
Eine erste Evaluierung der Erprobung ist in zwei Jahren angesetzt – gefolgt von zwei weiteren nach jeweils vier und acht Jahren. Die BRAK hatte das Gesetzgebungsverfahren engagiert und kritisch begleitet, u.a. durch mehrere Stellungnahmen und im Rahmen einer Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss; ihre Anregungen schlugen sich an mehreren Stellen im Gesetz nieder.
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