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fair trial

  • 08.02.2022Rechtsprechung
    Es gibt keinen Vollstreckungsabschlag bei einer Verurteilung wegen Mordes, weil der Staat den Mord möglicherweise hätte verhindern können. Straftäter haben keinen Anspruch darauf, dass die Strafverfolgungsorgane gegen sie selbst einschreiten, urteilte der BGH.