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Honorarrechnung

  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2024

    Anwaltliche Rechnungen bedürfen nicht mehr der Schriftform

    24.07.2024 Newsletter
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit dem 17.7.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen. Eine handschriftliche Unterschrift, wie bisher, ist nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung eingesetzt.
  • Eine handschriftliche Unterschrift, wie bisher, ist nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung eingesetzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit dem 17.07.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen.
  • 29.05.2024 Newsletter
    Wer als Anwältin oder Anwalt Gebühren unmittelbar gegenüber dem Gegner des eigenen Mandanten abrechnet, kann den Straftatbestand der Gebührenüberhebung erfüllen. Das hat das AG Brandenburg in einem jüngst veröffentlichten Urteil klargestellt. Denn im Verhältnis zum Gegner gibt es keine vertragliche Verbindung als Grundlage einer Honorarforderung.