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Ordnungswidrigkeitengesetz

  • 08.07.2026 Newsletter
    Die Bundesregierung will die neue EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie umsetzen und zugleich die Unternehmenssanktionen bei Umweltdelikten deutlich ausweiten. Die BRAK unterstützt den grundsätzlich zurückhaltenden Ansatz im Umweltstrafrecht, warnt aber vor Überkriminalisierung, höheren Bußgeldrisiken und zusätzlichem Compliance-Druck – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.