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Pfändungsfreigrenzen

  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2022

    Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2022

    27.07.2022Newsletter
    Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge wurden zum 1.7.2022 erhöht.