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Plattformarbeit

  • 16.02.2024Newsletter
    Das EP und der Rat haben sich am 8. Februar 2024 vorläufig über die Richtlinie zur Verbesserung der Plattformarbeit geeinigt. Diese soll sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitern korrekt erfasst wird und Scheinselbstständigkeit Einhalt geboten wird. Zudem enthält die Richtlinie die ersten EU-Vorschriften für das algorithmische Management und die Nutzung künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz.