Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 1/2024

Politische Einigung über bessere Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte – EP/Rat

Das EP und der Rat haben sich am 13. Dezember 2023 über die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit geeinigt.

19.01.2024Newsletter

Dem zugrunde liegt ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission von Dezember 2021. Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, sollen mithilfe der Richtlinie uneingeschränkt von ihren Arbeitnehmerrechten und Sozialleistungen Gebrauch machen können. Zudem soll die Richtlinie das nachhaltige Wachstum solcher Arbeitsplattformen unterstützen. Insbesondere soll der Beschäftigungsstatus von Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, nun korrekt bestimmt werden können.

Die Richtlinie führt die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses bei Vorlage bestimmter Kriterien ein, anhand derer eine Plattform als Arbeitgeber eingestuft werden kann. Diese Vermutung kann von beiden Seiten angefochten werden, indem der Nachweis erbracht wird, dass eine bestimmte Person oder Personengruppe tatsächlich als Selbstständige tätig sind. Außerdem werden mit der Richtlinie neue Vorschriften für den Einsatz automatisierter Systeme zur Überwachung und Entscheidungsfindung auf digitalen Arbeitsplattformen festgelegt, was zu mehr Transparenz und Fairness führen soll. Es soll jedoch durch menschliche Aufsicht sichergestellt werden, dass die automatisierten Systeme den Arbeitsbedingungen entsprechen. Die Plattformen werden nach der Richtlinie zudem dazu aufgefordert, Kommunikationskanäle für die Beschäftigten und ihre Vertreter einzurichten, damit diese sich selbst organisieren können. Im nächsten Schritt müssen das EP und der Rat die Richtlinie noch formell genehmigen. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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