Vorläufige Einigung über Verbesserung von Plattformarbeit – EP/Rat
Das EP und der Rat haben sich am 8. Februar 2024 vorläufig über die Richtlinie zur Verbesserung der Plattformarbeit geeinigt. Diese soll sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitern korrekt erfasst wird und Scheinselbstständigkeit Einhalt geboten wird. Zudem enthält die Richtlinie die ersten EU-Vorschriften für das algorithmische Management und die Nutzung künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz.
Wenn gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein gewisser Grad von Kontrolle und Leitung vorliegt, tritt nach der Richtlinie eine widerlegbare Rechtsvermutung bezüglich einer abhängigen Beschäftigung ein. Die Beweislast liegt dann bei der Plattform. Außerdem sollen wichtige Entscheidungen, wie beispielsweise Entlassungen, die sich direkt auf die Plattformarbeiter auswirken, von Menschen überwacht werden. Bestimmte Arten personenbezogener Daten, wie persönliche Überzeugungen, dürfen nicht verarbeitet werden und Informationen über selbstständig Beschäftigte müssen an die zuständigen nationalen Behörden und an die Vertreter der Plattformbeschäftigten weitergegeben werden.
Es hatte Mitte Dezember 2023 bereits eine vorläufige Einigung über die Richtlinie gegeben, Ende Dezember wurde jedoch klar, dass der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat nicht die nötige Mehrheit dafür finden konnte. EP und Rat haben nun erneut eine vorläufige Einigung gefunden, die im nächsten Schritt formell von den Gesetzgebungsorganen angenommen werden muss.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Europäischen Parlaments (EN) (Februar 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 01/2024, 03/2023, 10/2022