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Verhältnismäßigkeit

  • 17.09.2025 Newsletter
    Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts gegen die Durchsuchung seiner Kanzlei nicht an, kritisierte jedoch die Hamburger Justiz deutlich. Die BRAK hatte zuvor vor den Gefahren für Mandatsgeheimnis und Vertrauensverhältnis gewarnt und eine strengere Verhältnismäßigkeitsprüfung gefordert und für eine stärkere Berücksichtigung der anwaltlichen Vertrauensbeziehung und der Rechte unbeteiligter Dritter plädiert.