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Verhältnismäßigkeit

  • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will Betroffene digitaler Gewalt zivilrechtlich besserstellen und strafrechtliche Schutzlücken schließen. Die BRAK begrüßt dieses Ziel ausdrücklich – warnt jedoch vor zu weitgehenden Eingriffen, unklar gefassten Strafnormen und zusätzlichen Belastungen für Justiz und Meinungsfreiheit.
  • 17.09.2025 Newsletter
    Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts gegen die Durchsuchung seiner Kanzlei nicht an, kritisierte jedoch die Hamburger Justiz deutlich. Die BRAK hatte zuvor vor den Gefahren für Mandatsgeheimnis und Vertrauensverhältnis gewarnt und eine strengere Verhältnismäßigkeitsprüfung gefordert und für eine stärkere Berücksichtigung der anwaltlichen Vertrauensbeziehung und der Rechte unbeteiligter Dritter plädiert.