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Haft

  • 07.01.2022Rechtsprechung
    Verbüßt ein Ehegatte eine Haftstrafe, kommt es für den Beginn des Trennungsjahrs darauf an, wann der eine Ehegatte den Trennungswillen des anderen erkennen kann. Den Versorgungsausgleich auszuschließen, lehnt das OLG Zweibrücken ab.