beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme der BRAK Nr. 27/2023

Eckpunktepapier des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt

15.06.2023Publikation

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mit seinem Eckpunktepapier zum "Gesetz gegen digitale Gewalt" im April 2023 einen ersten Vorschlag veröffentlicht, um die Rechtsdurchsetzung für Betroffene sogenannter „digitaler Gewalt" zu verbessern. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nimmt dazu Stellung.

beA-Newsletter v. 5.6.2023

Ausgabe 3/2023

Hinterlegung weiterer Zugangsmittel; Ein weiterer Schritt in Richtung Barrierefreiheit; Berichte; Fehlerbehebungen

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2023

BGH: Postausgangskontrolle beim beA-Versand umfasst auch Dateinamen des Anhangs

17.05.2023Newsletter

Beim Versand fristgebundener Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss anhand der automatischen Eingangsbestätigung auch kontrolliert werden, ob die richtige Datei als Anhang an das Gericht gesandt wurde. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt und hat damit die Anforderungen an die Postausgangskontrolle präzisiert.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 9/2023

BGH: Wiedereinsetzung nur bei unverschuldetem Computerdefekt

03.05.2023Newsletter

Wer wegen eines Computerdefekts eine Rechtsmittelfrist versäumt, muss näher darlegen, um welchen Defekt es sich handelte und was zur Behebung unternommen wurde. Dabei darf nicht die Möglichkeit offen bleiben, dass das Fristversäumnis, etwa durch einen Bedienfehler oder mangelnde Wartung, verschuldet sei.

Fristversäumnis

Wann ist ein Computerausfall unverschuldet?

21.04.2023Rechtsprechung

Bei einem Wiedereinsetzungsantrag wegen Computerproblemen müssen Anwältinnen und Anwälte die Art des Defekts und seine Behebung näher erläutern.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 8/2023

BVerfG zum beA: auch Schriftsätze mit überlangem Dateinamen sind zu berücksichtigen

20.04.2023Newsletter

Gerichte müssen per beA eingereichte Schriftsätze auch berücksichtigen, wenn sie wegen eines zu langen Dateinamens dort nicht verarbeitet werden konnten. Das hat das Bundesverfassungsgericht zu einem Altfall entschieden. Nach heutigem Stand könnte ein solcher Fall nicht mehr so auftreten.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 8/2023

Digitale Gewalt soll besser bekämpft werden

20.04.2023Newsletter

Wer von Beleidigungen, Verleumdungen und Bedrohungen im Netz betroffen ist, hat oft geringe Möglichkeiten, sich dagegen selbst zur Wehr zu setzen. Das Bundesjustizministerium will Auskunfts- und Durchsetzungsmöglichkeiten Betroffener stärken. Dazu hat es Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt.

  • Der beA-Newsletter liefert regelmäßig Informationen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den elektronischen Rechtsverkehr.
  • Hier finden Sie alle bisher zum beA veröffentlichten Sicherheitsgutachten und -analysen.