Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 8/2023

Digitale Gewalt soll besser bekämpft werden

Wer von Beleidigungen, Verleumdungen und Bedrohungen im Netz betroffen ist, hat oft geringe Möglichkeiten, sich dagegen selbst zur Wehr zu setzen. Das Bundesjustizministerium will Auskunfts- und Durchsetzungsmöglichkeiten Betroffener stärken. Dazu hat es Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt.

20.04.2023Newsletter

Das Bundesministerium der Justiz arbeitet an einem Gesetz, mit dem Betroffene sich besser gegen digitale Gewalt zur Wehr setzen und weiteren Beleidigungen, Verleumdungen und Bedrohungen vorbeugen können sollen. Dazu hat es Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt. Im Kern soll damit die private Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.

Dazu sollen private Auskunftsverfahren so ausgestaltet werden, dass Betroffene bei offensichtlichen Verletzungen ihrer Rechte innerhalb weniger Tage herausfinden können, wer diese Inhalte verfasst hat. In allen anderen Fällen soll binnen weniger Tage nach Einleitung des Auskunftsverfahrens von Seiten des Gerichts zumindest eine Datenspeicherung angeordnet werden können, damit diese Inhalte in einem anschließenden Verfahren als Beweismittel genutzt werden können.

Zudem soll mit einem Anspruch auf richterlich angeordnete Accountsperren der Rechtsschutz gegen notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum verbessert werden. Betroffene sollen sich auf diese Weise wirksam dagegen zu Wehr setzen können, dass ihre Rechte immer wieder von demselben Nutzerkonto eines sozialen Netzwerks verletzt werden.

Außerdem soll die Zustellung an ausländische Betreiber sozialer Netzwerke für private Betroffene vereinfacht werden. Bislang müssen die Betreiber für behördliche und gerichtliche Verfahren einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen, damit ihnen Schreiben förmlich zugestellt werden können. Diese Regelung soll durch das Gesetz gegen digitale Gewalt auch auf vorgerichtliche Schreiben (also beispielsweise anwaltliche Schreiben) ausgeweitet werden. Die Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten ermöglicht den Nachweis, dass das soziale Netzwerk über einen beleidigenden oder bedrohenden Inhalt in Kenntnis gesetzt wurde und deshalb haftet, wenn es einen rechtswidrigen Inhalt nicht löscht.

Die BRAK wird sich intensiv mit dem Gesetzesprojekt befassen.

Weiterführende Links: