Tag des Grundgesetzes

77 Jahre Grundgesetz – und die BRAK fordert ein neues Grundrecht

Seit 77 Jahren bildet das Grundgesetz das rechtliche Fundament der Bundesrepublik. Am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet, war es ursprünglich als Übergangslösung gedacht – für einen westdeutschen Teilstaat, dessen Wiedervereinigung man sich erhoffte, aber nicht sicher sein konnte. Was blieb, ist eine der robustesten Demokratieverfassungen der Welt.

23.05.2026 Gesetzgebung

„Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Dieser erste Satz ist mehr als ein feierliches Präambel-Pathos. Er ist rechtlich bindend und normativ grundlegend für alles, was folgt: die Garantie von Freiheitsrechten gegenüber dem Staat, die demokratische Gewaltenteilung, das Sozialstaatsprinzip – und die sog. Ewigkeitsgarantie (Art. 79 III GG), die verhindert, dass eine Parlamentsmehrheit die Verfassungsgrundlagen einfach abschafft.

Das Grundgesetz ist kein Museumsstück. Es wurde seit seiner Verabschiedung mehr als sechzigmal geändert, hat Notstandsgesetze und neue Asylrechtsregeln aufgenommen, den Umweltschutz und den Tierschutz als Staatsziele verankert und zuletzt sogar die digitale Gesetzesverkündung geregelt. Eine Verfassung, die mit der Zeit geht – ohne ihren Kern zu verlieren.

Neu 2026: Das Ehrenamt bekommt seinen Tag

Erstmals wird der 23. Mai in diesem Jahr auch als bundesweiter Tag für das Ehrenamt begangen. Eine sinnfällige Ergänzung: Verfassungstexte allein machen keine lebendige Demokratie. Es braucht die vielen Menschen, die in Sportvereinen, Nachbarschaftsinitiativen, Freiwilligen Feuerwehren oder Sozialdiensten tatsächlich füreinander da sind. Sie geben dem abstrakten Begriff „Gemeinwesen" ein konkretes Gesicht.

Einstimmiges Votum für den neuen Art. 19 V GG 

Für die Anwaltschaft bietet dieser Tag zudem einen passenden Anlass, die Bedeutung unabhängiger anwaltlicher Beratung für den Rechtsstaat in Erinnerung zu rufen. Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in ihrer Sitzung am 19.9.2025 in Hannover einstimmig für eine Verankerung eines Rechts auf unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz ausgesprochen.

Ein neuer Art. 19 V GG soll lauten: „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen." Der Gedanke dahinter ist klar: Rechtsstaatlichkeit erschöpft sich nicht im Zugang zu Gerichten. Sie setzt auch voraus, dass Bürgerinnen und Bürger sich in rechtlichen Angelegenheiten auf eine freie, unabhängige Anwaltschaft verlassen können.

Der Geburtstag des Grundgesetzes ist eine gute Gelegenheit hervorzuheben, dass dieses Sicherheitsnetz für die Zukunft gestärkt werden muss.

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