Appell an den Bundesrat: Wir brauchen eine grundgesetzliche Regelung!
Top und Flop: Ausschüsse des Bundesrats leider uneinig
Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 19.12.2025 erneut mit der Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nach Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz befassen. Zuvor hatten sich bereits die Ausschüsse des Bundesrats mit der Thematik beschäftigt.
Die BRAK begrüßt die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, die den Interessen der Rechtsuchenden Rechnung trägt, bedauert allerdings, dass sich ausgerechnet der Rechtsausschuss (noch) nicht zu einer Unterstützung des wichtigen Anliegens durchringen konnte.
BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels: „In der Verfassung ist verankert, dass allen Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegen staatliche Maßnahmen offensteht. Dass es eine unabhängige und selbstverwaltete Anwaltschaft gibt, ist dagegen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) festgeschrieben. Genau diese Regelung in der BRAO ist der „springende Punkt“: Denn damit ist lediglich in einem einfachen Gesetz normiert, dass die Anwaltschaft frei von staatlichem Einfluss ist und sich selbst verwaltet. Dieses Gesetz könnte von einer politischen Kraft, deren Priorität nicht auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit liegt, mit einfacher Mehrheit im Parlament ausgehöhlt oder abgeschafft und beispielsweise durch ein System vollständig staatlich kontrollierter Rechtsberatung ersetzt werden. Daher ist eine ausdrückliche Regelung – wie bei den Richterinnen und Richtern – im Grundgesetz zwingend notwendig.“
Rechtsanwältin und Schatzmeisterin der BRAK Leonora Holling ergänzt: „Als Schatzmeisterin sind mir klare Worte zum Thema Kosten wichtig. Zusätzliche Ansprüche auf staatliche Finanzierung anwaltlicher Beratung und Vertretung werden nicht ausgelöst.“
In Ziffer 3 Satz 2 des Antrags der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen heißt es:
„Mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip sollten dabei zum Schutz mittelloser bzw. Personen mit geringen Einkommen auch die Beratungshilfe nach Bundesrecht und gleichwertige Leistungen der Länder berücksichtigt werden.“ Die erwähnten Kosten entstehen jedoch nicht „zusätzlich“, da das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe als Gebot der Rechtsschutzgleichheit als verfassungsrechtlich gebotene staatliche Aufgabe eingeordnet hat. Insofern sind hier nur Kosten gemeint, die nach ständiger Rechtsprechung auch jetzt bereits anfallen. Die Ablehnung des Themas wegen möglicher zusätzlich anfallender Kosten geht am Thema vorbei und ist schlichtweg falsch.
Die Debatte zeigt, wie wichtig unser Rechtsstaat ist. Die BRAK steht für intensive Diskussionen bereit und beteiligt sich gerne daran.
Weiterführende Informationen:
Presseerklärung der BRAK 12/2025 „Appell an die Länder: Der Zugang zum Recht muss ins Grundgesetz“
BR-Drs. 599/25 (Antrag der Länder Rheinpfalz, Bremen)
Presseerklärung der BRAK 9/2025: „Zugang zum Recht ins GG!“
Papier zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz (BRAK, 19.09.2025)
Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates
BRAK-Ausschuss Verfassungsrecht
„Ein neues Grundrecht für alle!“, Interview mit Prof. Dr. Christofer Lenz (YouTube-Video v. 20.09.2025)