Presseerklärung 9/2025

Zugang zum Recht ins GG!

Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in ihrer Sitzung am 19.09.2025 in Hannover einstimmig für eine Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz ausgesprochen und dies in einem Papier verankert.

19.09.2025 Presseerklärung

Die Verteidigung und Durchsetzung der Rechte von Menschen sind weltweit unter Druck, auch in - vermeintlich - etablierten Demokratien. Demokratische Wahlen allein stellen keine ausreichende Sicherung gegen staatliche Eingriffe in die etablierte und (noch) als selbstverständlich angesehene Möglichkeit mehr dar, sich in allen rechtlichen Angelegenheiten unabhängigen anwaltlichen Beistands bedienen zu können. Deshalb ist eine Verankerung des Rechts auf eine unabhängige anwaltliche Unterstützung beim Zugang zum Recht nach Auffassung der Rechtsanwaltskammern dringend geboten. Dabei sollte die verfassungsrechtliche Gewährleistung bei demjenigen anknüpfen, der Rechtsrat sucht.

Artikel 19 GG sollte zeitnah durch einen weiteren Abs. 5 ergänzt werden:

Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Die Schatzmeisterin der BRAK, Rechtsanwältin Leonora Holling, betont: „Es ist die verfassungsrechtlich geschützte Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, ihre Mandantschaft bei der Wahrung und Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen. Hiermit korrespondiert der Anspruch eines Jeden auf rechtlichen Beistand! Dies ist das Fundament unseres Rechtsstaates. In Zeiten zunehmender Bedrohung dieser Rechtsstaatlichkeit sollte man sich auf den Bestand dieser Grundsätze nicht verlassen, sie nicht als selbstverständlich nehmen, sondern sie gezielt absichern. Daher bedarf es einer eindeutigen und ausdrücklichen Regelung im Grundgesetz.“

Die in einem Papier von der Hauptversammlung der BRAK verfasste Forderung, unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz zu verankern, wird die BRAK an die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen, den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sowie an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herantragen.

Weiterführende Links:

Papier zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz (19.09.2025)
Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates
Ausschuss Verfassungsrecht