Forderungen haben Bestand

Alles auf Anfang? Nicht mit uns!

Rechtsstaatliche Themen haben Vorrang vor Wahlkampf und Koalitionsbildung

14.01.2025Anwaltschaft

Die vorgezogenen Bundestagswahlen mit den dann folgenden Koalitionsverhandlungen dürfen aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nicht dazu führen, dass wichtige Vorhaben vergessen oder deren Fortschritt auf Null gesetzt werden.

Für die Einführung der Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung hat die BRAK sich mit langem Atem und viel Vehemenz eingesetzt und ist nicht bereit, das Thema nun zu den Akten zu legen. Der Diskurs muss trotz vorgezogener Wahlen fortgesetzt und endlich der dringend benötigte Fortschritt erzielt werden, den ein moderner Rechtsstaat im Interesse der Beschuldigtenrechte und für mehr Rechtssicherheit benötigt.

Mit dem Funktionieren des Rechtsstaates ebenfalls eng verknüpft ist das auskömmliche Arbeiten der Anwaltschaft. Die Anwaltschaft wartet - nach all den geführten Gesprächen und dem Grunde nach erzielten Einigungen - noch immer auf eine Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung. Diese ist in Anbetracht der wirtschaftlichen Entwicklungen dringend notwendig, um den Zugang zum Recht, den die Anwaltschaft sicherstellt, weiterhin flächendeckend zu gewährleisten.

Um den Rechtsstandort Deutschland zukunftsfähig zu machen - denn noch ist er dies bei Weitem nicht - muss die Digitalisierung weiter voranschreiten. Behörden und Gerichte sind so auszustatten, technisch wie personell, dass sie den Anforderungen eines modernen Rechtsstaates gerecht werden.

Das Mandatsgeheimnis muss unter allen Umständen geschützt und darf keinen weiteren Angriffen ausgesetzt werden. Zuletzt drohten solche bei den geplanten Meldepflichten bei nationaler Steuergestaltung, die - u.a. durch Initiative der BRAK - noch verhindert werden konnten. Es muss sichergestellt werden, dass keine weiteren Angriffe auf die Kernwerte der Anwaltschaft folgen.

Das Fremdbesitzverbot muss erhalten bleiben, um die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu wahren. Dies nicht nur mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH, sondern auch mit Blick auf die durch das Bundesjustizministerium durchgeführte Umfrage innerhalb der Anwaltschaft.

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels blickt nachdenklich auf die kommenden Monate:

"Die BRAK befürchtet, dass sowohl dem Wahlkampf als auch der nachfolgenden Regierungsbildung wichtige Projekte zum Opfer fallen könnten. Dies darf nicht geschehen. Wichtige Themen des Rechtsstaates müssen auch in der aktuellen besonderen Lage absoluten Vorrang genießen! Wir sind nicht bereit, bei allen Themen zurück auf Los zu gehen!"

Seine Forderungen hat BRAK-Präsident Wessels am heutigen Tage auch schriftlich an die Politik gerichtet.