BRAK-Mitteilungen - neue Ausgabe

BRAK-Präsident: Anwaltschaft braucht regelmäßige Gebührenerhöhungen!

Nach einer gesetzgeberischen Achterbahnfahrt hat der Bundesrat Ende März der Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren durch das Kosten- und Betreuungsrechtsänderungsgesetz zugestimmt. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels begrüßt dies in den neuen BRAK-Mitteilungen. Die Anwaltsgebühren dürfen aber nicht von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden – daher fordert er regelmäßige Anpassungen.

01.04.2025Publikation
Titel der BRAK-Mitteilungen Ausgabe 1/2025 mit dem Inhaltsverzeichnis der Ausgabe

Kommt die Gebührenerhöhung jetzt oder kommt sie nicht? Das war bis zuletzt unklar; klar war jedenfalls: Eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren ist dringend notwendig. Anwältinnen und Anwälte müssen auskömmlich arbeiten können, um ihre wichtige Aufgabe für unseren Rechtsstaat erfüllen zu können. In den „Akzenten“ der neuen BRAK-Mitteilungen schildert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels die gesetzgeberische Achterbahnfahrt vor und nach dem Bruch der Ampelkoalition, bis der Bundestag schließlich – nachdem das Kostenrechtsänderungsgesetz auch noch kurzfristig wieder von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden war – das Gesetz doch noch beschloss.

Weiteres Bangen gab es, ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen würde. Die Länder nahmen schließlich Ende März – in der kurzen Zeit zwischen Redaktionsschluss und Erscheinen dieses Hefts –, ihre Verantwortung wahr und stimmten, trotz ihrer schwierigen Haushaltslagen, dem Gesetz im Bundesrat zu.

Es bringt eine lineare Erhöhung der Gebühren nach dem RVG, durchschnittlich um 6 % bei Wertgebühren und um 9 % bei Festgebühren. Auch wenn die Erhöhungen hinter den Erwartungen der Anwaltschaft zurückbleiben, ist dieser Schritt zu begrüßen.

Doch die Gebührenordnung der Anwaltschaft darf nicht von der gesamtgesellschaftlichen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden – es braucht eine regelmäßige Erhöhung in jeder Legislaturperiode! Und zunächst muss es nun darum gehen, das Gesetz schnell zu verkünden, damit die Anpassung zeitnah in Kraft treten kann, die Anwaltschaft hat lange genug gewartet!

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