Stellungnahme der BRAK

Nutzerkontensperrung, Auskunftsrecht und Zugang zum Recht

Der BRAK-Ausschuss Medienrecht begrüßt die Förderung eines respektvollen Umgangs im digitalen Raum, sieht aber Schwächen beim Diskussionsentwurf des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt.

 

26.02.2025 |  Der Ausschuss Medienrecht hat eine Stellungnahme zum
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet abgegeben. Der Vorschlag des BMJ sieht im Kern die Einführung eines sog. Gesetzes gegen digitale Gewalt (GgdG) vor. Das Ansinnen der Entwurfsverfasser, im digitalen Raum einen respektvollen Umgang zu fördern, ist begrüßenswert, zeigt bei genauerem Hinsehen aber Schwächen. Der gebotene Grundrechtsausgleich scheint nicht gelungen und dürfte praktisch schwer umsetzbar sein.

Der Ausschuss schlägt vor

  • die anwaltliche Beratung und Vertretung sicherzustellen,
  • rechtsstaatlich gebotene Beteiligungen an den Verfahrenskosten nicht übermäßig zu senken sowie
  • die Möglichkeiten der Anspruchsgeltendmachung durch zivilgesellschaftliche Organisationen nicht übermäßig auszudehnen.

Es muss sichergestellt sein, dass die Gerichte nicht überlastet werden. Mit Blick auf voraussichtlich steigende Verfahrenszahlen sollte frühzeitig für eine angemessene Kapazitätserhöhung bei den Gerichten gesorgt werden. Zudem sind Abschreckungseffekte, die die Meinungsfreiheit beeinträchtigen könnten, zu vermeiden.

Die Einführung eines Auskunftsrechts und einer Sicherungsanordnung ist begrüßenswert. Anstelle der im Entwurf für das Auskunftsrecht vorausgesetzten umfassenden Rechtmäßigkeitsprüfung erscheint allerdings eine bloße Plausibilitätskontrolle sachgerechter.

Die Anforderungen an vorrübergehende Nutzerkontensperrungen sieht der Ausschuss mit Blick auf die damit verbundene Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit als zu niedrig an.

Zur Vermeidung von Schutzlücken wird eine Aufnahme auch zivilrechtlicher Ansprüche in den Anwendungsbereich des GgdG angeregt.

Weitere Einzelheiten sind der BRAK-Stellungnahme 4/2025 zu entnehmen.