Stellungnahme der BRAK

BRAK warnt vor Einschränkungen des Rechtsschutzes durch höhere Berufungs- und Beschwerdegrenzen

BRAK sieht Einschränkungen beim Zugang zum Recht, sollten Rechtsmittelstreitwerte erhöht werden.

Stellungnahme der BRAK 37/2025, August

 

26.08.2025 |  Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich in einer Stellungnahme kritisch zur geplanten Anhebung verschiedener Wertgrenzen für Berufungen und Beschwerden geäußert, die das Bundesjustizministerium (BMJV) derzeit sondiert. Zwar begrüßt die BRAK grundsätzlich den Ansatz des Ministeriums, den Zugang zu Rechtsmitteln nicht unverhältnismäßig einzuschränken. Sie warnt jedoch davor, dass insbesondere die vorgesehene Erhöhung der Berufungsgrenze von 600 auf 1.000 Euro punktuell Probleme mit sich bringen könnte.

So drohe bei gleichzeitiger Anhebung der Schwelle für das vereinfachte Verfahren nach
§ 495a ZPO, dass auch komplexere Streitigkeiten ohne mündliche Verhandlung oder Beweiserhebung entschieden würden, was den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen könne. Zudem wären Auskunftsansprüche mit regelmäßig geringem Streitwert faktisch vielfach von einer Berufung ausgeschlossen. Besonders kritisch bewertet die BRAK die Pläne im Familienrecht: Eine höhere Beschwerdegrenze würde dort vor allem Unterhaltsverfahren betreffen und benachteilige einkommensschwache Betroffene zusätzlich.

Die geplante Anhebung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesgerichtshof von 20.000 auf 25.000 Euro lehnt die BRAK ab. Angesichts der derzeit rückläufigen Belastung des BGH sei eine weitere Einschränkung des Zugangs zur Rechtsmittelinstanz bereits verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Insgesamt warnt die BRAK davor, den Inflationsausgleich als zentrales Argument für die geplanten Anpassungen zu nehmen. Im Bereich familiengerichtlicher Verfahren oder bei Auskunftsansprüchen könne dies den grundrechtlich geschützten Zugang zum Recht erheblich beschneiden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellungnahme 37/2025