EncroChat-Urteil

BVerfG entscheidet: EncroChat-Daten dürfen verwendet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass EncroChat-Daten in Strafverfahren verwendet werden dürfen. Es liegt kein Beweisverwertungsverbot vor, da keine wesentlichen rechtsstaatlichen Grundsätze verletzt wurden.

05.12.2024Rechtsprechung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem am 3. Dezember 2024 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Daten von EncroChat in Strafverfahren genutzt werden können. Der Beschluss betont, dass die Nutzung dieser Daten nicht gegen verfassungsrechtliche Prinzipien verstößt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor festgestellt, dass die Informationen nicht aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung stammten und somit keine Verwertungsbeschränkungen gelten. Auch die Erhebung der Beweise durch französische Behörden sei mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.

Das Urteil des BVerfG stärkt die Praxis der Nutzung internationaler Beweismittel, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden.

Weiterführende Links:

Pressemitteilung des BVerfG vom 03.12.2024
Beschluss des BVerfG vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22

EncroChat war ein verschlüsselter Kommunikationsdienst, der von Kriminellen genutzt wurde, um anonym und sicher zu kommunizieren. Die französischen und niederländischen Behörden knackten 2020 das System, wodurch Tausende von Nachrichten von Straftätern weltweit aufgedeckt wurden. Diese Daten werden in vielen Strafverfahren verwendet, da sie wichtige Beweise liefern.