Cannabis-Legalisierung

Bundestag beschließt Cannabisgesetz – bald Vermittlungsausschuss?

Die Umsetzung der Teil-Legalisierung von Cannabis könnte durch die Anrufung eines Vermittlungsausschusses am 22. März durch den Bundesrat verzögert werden.

27.02.2024Gesetzgebung

Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 in namentlicher Abstimmung das Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet: Von 735 Abgeordneten stimmten 407 für das Gesetz, 226 dagegen und vier enthielten sich.

Eine Zustimmung im Bundestag galt zuvor zwar als sicher – unklar war jedoch, wie die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen stimmen würden. Denn gerade innerhalb der SPD gab es abweichende Stimmen. Sebastian Hartmann und Sebastian Fiedler riefen noch am Montag in einem Brief ihre Fraktion dazu auf, den gesamten Prozess neu zu starten und gegen das Gesetz zu stimmen.

Die teilweise Legalisierung von Cannabis soll also in zwei Schritten erfolgen: Das nun beschlossene Gesetz regelt den privaten und gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Eigenanbau (Club-Anbau) sowie den Konsum.

So haben die einzelnen Fraktionen abgestimmt

Nun sind die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung öffentlich und zeichnen ein relativ geschlossenes Bild der Ampel:

Lediglich vier von 182 SPD-Abgeordneten stimmten letztlich gegen das Gesetz. Die beiden Briefverfasser konnten also nur zwei Fraktionskollegen überzeugen. Ein FDP-Abgeordneter von 85 stimmte dagegen; zwei enthielten sich der Stimme. DIE GRÜNEN/B‘90 stimmten geschlossen für das Gesetz. Auch von Seiten der Opposition gab es Unterstützung: DIE LINKE stimmte ebenfalls geschlossen dafür. Das Bündnis Sarah Wagenknecht votierte mit fünf Stimmen dafür, einem Nein und einer Enthaltung. Die CDU-Fraktion positionierte sich einheitlich dagegen. Ein AfD-Abgeordneter stimmte mit „Ja“, während seine Parteikollegen sich dagegenstellten.

Der – hitzigen und live übertragenen – Abstimmung im Bundestag vorausgegangen war eine „teils turbulente und emotionale Sitzung“ im Gesundheitsausschuss am Mittwoch, 21. Februar, wie es auf der Seite des Bundestags heißt. Konkret wurden – im Vergleich zum Regierungsentwurf – 30 Detail-Änderungen beschlossen, u. a. die Evaluierung einzelner Aspekte des Gesetzes wie die cannabisbezogene organisierte Kriminalität sowie Konsumverbote im Umkreis von 100 Metern zu Kitas und Schulen.

Vermittlungsausschuss könnte das Inkrafttreten des CanG verzögern

Damit ist der Weg für das bereits lange debattierte und weiterhin umstrittene Vorhaben frei für die nächste Hürde: Der Bundesrat, der sich dann voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz befassen wird.

Medienberichten zufolge gilt hier allerdings die Anrufung des Vermittlungsausschusses als immer wahrscheinlicher. Grund dafür ist, dass die Länder eine Überlastung der Justiz durch die übergangslose „Amnestie-Regelung“ fürchten. Gemeint ist zum einen der sofortige Straferlass künftig strafloser Taten, die noch nicht vollständig vollstreckt wurden; zum anderen die Notwendigkeit der Festsetzung einer neuen (Gesamt-)Strafe in Fällen, in denen jemand neben – nun straflosen – Cannabisdelikten auch wegen anderer Delikte verurteilt wurde.

Der Bundesrat hatte auf dieses Problem bereits in seiner Stellungnahme zum CanG hingewiesen, dennoch wurden letztlich keine Änderungen beschlossen und auch der Vorschlag einer Übergangsfrist abgelehnt.

Was passiert dann?

Sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, könnte dieser Änderungen oder Ergänzungen des Gesetzes vorschlagen. Nach einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss der Bundestag zunächst zustimmen, bevor der Bundesrat erneut darüber entscheidet. Sollte das Verfahren erfolglos bleiben, könnte der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Der Einspruch kann allerdings vom Bundestag überstimmt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Anforderungen für die notwendige Stimmenanzahl, je nachdem, wie viele Mitglieder im Bundesrat dagegen gestimmt haben.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte das Inkrafttreten, das eigentlich gestaffelt für den 1. April bzw. den 1. Juli 2024 (bzgl. der Anbauvereinigungen, den sog. Cannabis Social Clubs) vorgesehen war, bis zum Sommer verzögern.

Weiterführende Links:

Abstimmungsergebnisse
Gesetzentwurf der Bundesregierung: 20/870420/8763
Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses 20/10426