Nach Recht und Gesetz

Hamburg durfte aufstehen!

„Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen die Hanseatische Rechtsanwaltskammer von der Justizbehörde zurückgewiesen

11.09.2024Aus den Kammern

Das Präsidium und weitere Vorstandsmitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg hatten ihre Mitglieder zur Teilnahme an der Kundgebung „Hamburg steht auf!“ am 19. Januar 2024 aufgerufen, um ein Zeichen gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke zu setzen (Kammerschnellbrief 2/2024). Für diesen Aufruf erhielt die Kammer viel Zuspruch, aber auch eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ eines Mitglieds, mit der sich die Justizbehörde befassen musste.

Die Justizbehörde hat die „Dienstaufsichtsbeschwerde“ – wie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf ihrer Website mitteilt – zurückgewiesen, da kein Verstoß gegen Recht und Gesetz erkennbar ist. Insbesondere hat die Kammer den ihr zugedachten Wirkungskreis nicht überschritten. Sie durfte im Interesse aller Mitglieder, die berufspolitisch relevante Themen betreffen, aktiv werden und hat dies in diesem Fall im Sinne einer freien Anwaltschaft getan.

Das Eintreten für Demokratie und Rechtsstaat zählt zu den vornehmsten Aufgaben der verfassten Anwaltschaft: Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt schwört oder gelobt bei der Vereidigung, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren (§ 12a BRAO). Mit der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer werden sie zum unabhängigen Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Die Zulassung zur Anwaltschaft nach § 7 BRAO ist unter anderem dann zu versagen, wenn die antragstellende Person die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.

Zur Wahrnehmung anwaltlicher Interessen durch die Selbstverwaltung gehört selbstverständlich auch die Auseinandersetzung mit vielfältigen rechtspolitischen Entwicklungen und Gesetzgebungsvorhaben sowie die Ausarbeitung entsprechender Stellungnahmen.

„Aufgestanden“ ist übrigens nicht nur der Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Dr. Christian Lemke, im Rahmen der Videokampagne der BRAK. Zahlreiche weitere Persönlichkeiten aus Anwalts- und Richterschaft sowie Studierende haben ihre persönlichen Botschaften anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes zur Kampagne beigesteuert.

Weiterführende Informationen:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg – Stellungnahme zur Dienstaufsichtsbeschwerde
BRAK-Videokampagne zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)