Digitalisierung der Justiz

Dokumentation strafgerichtliche Hauptverhandlung und § 128a ZPO im Bundesrat

Reformen müssen in den Vermittlungsausschuss

15.12.2023News

Keine 20 Minuten ist es her, da hat sich der Bundesrat nicht zu einem „Ja“ zur Modernisierung unseres Rechtsstaates durchringen können.

Sowohl zu § 128a ZPO als auch zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung wurde mehrheitlich beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Prof. Dr. Poseck (Hessen) merkte kurz zu § 128a ZPO an, dass man keinen „Sofa-Richter“ wolle, da dies mit der Würde des Richterberufs unvereinbar sei. Zudem fehle es an der praktischen Umsetzbarkeit des Vorhabens. Dem Votum der Gerichtspraxis müsse man höheres Gewicht beimessen. Es werde daher die umfassende Überarbeitung des Entwurfs im Vermittlungsausschuss angeregt.

Zur Dokumentation der Hauptverhandlung, für die sich die Anwaltschaft seit Jahren einsetzt, gab es nicht einmal einen Redebeitrag, sondern sogleich „Abschiebehaft“ - sprich: Verweisung in den Vermittlungsaauschuss. Bedauerlich, dass der Bundesrat so unvermittelt zwei große Chancen hat verstreichen lassen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer wird sich weiter für die beiden Themen stark machen.

Weiterführende Links:

Rede Prof. Dr. Roman Poseck, Hessischer Minister der Justiz, CDU
Tagesordnung
Bundesrat Kompakt
Schreiben der BRAK v. 05.12.2023 in Sachen digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
Schreiben der BRAK v. 05.12.2023 in Sachen Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten