BRAK-Mitteilungen - neue Ausgabe

Ein falscher Wurf

„Kein großer Wurf, sondern ein falscher“: BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels geht in den „Akzenten“ der neuen BRAK-Mitteilungen mit den Plänen des Bundesjustizministeriums für ein eigenes Berufsrecht der Insolvenzverwalter hart ins Gericht. Für zirka 95 Prozent der Insolvenzverwalter würde der Entwurf Doppelstrukturen schaffen. Die BRAK hält mit einem schlankeren Gegenmodell dagegen.

04.11.2026 Publikation

Um die seit Jahren kritisierte Praxis intransparenter, dezentraler Vorauswahllisten bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern zu beheben, schlägt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine umfassende Reform vor: Insolvenzrechtliche Amtsträger sollen künftig in einer eigenen Kammer organisiert sein – mit spezieller Zulassung, eigenem Register, besonderen Berufspflichten, eigener Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit.

Doppelte Belastungen und unnötige Bürokratie

Die BRAK teilt zwar die Diagnose der bestehenden Defizite, hält das vorgeschlagene Modell jedoch für verfehlt. Da rund 95 % der Insolvenzverwalter zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind, unterliegen sie bereits berufsrechtlichen Pflichten, einer Berufsaufsicht und finanzieren eine funktionierende Selbstverwaltung.

Für die große Mehrheit würde der Entwurf eine doppelte Kammermitgliedschaft, doppelte Zulassungsverfahren und eine doppelte Berufsaufsicht bedeuten. Zudem kollidieren berufsrechtliche Pflichten, und es drohen ungeklärte Fragen im Hinblick auf den Versicherungsschutz über die anwaltliche Berufshaftpflicht. Für die verbleibenden rund 5 % der Insolvenzverwalter ohne anwaltliche Zulassung würde das Ministeriumsmodell zudem eine teure, neu aufzubauende Selbstverwaltungsstruktur erfordern, deren Erfüllungsaufwand massiv unterschätzt wird.

Das BRAK-Modell: Integration statt Sonderstruktur

Die BRAK schlägt stattdessen ein schlankeres, praxisnahes Lösungsmodell vor: Die nicht-anwaltlichen Insolvenzverwalter sollten in die bestehenden Rechtsanwaltskammern integriert werden. Spezielle, ausschließlich von ihnen gewählte Abteilungen sollen Zulassungs- und Aufsichtsfragen regeln, flankiert von einheitlichen Qualitätsanforderungen, einem zentralen Insolvenzverwalterverzeichnis bei der BRAK sowie einer Zuständigkeit der Anwaltsgerichte. Für diese schlanke Alternative wird sich die BRAK weiterhin stark machen.

Weiterführende Links:

Akzente 5/2026
BRAK-Mitteilungen 5/2026
BRAK-Stellungnahme Nr. 66/2026 (zum Referentenentwurf)
Nachrichten aus Berlin 16/2026 v. 5.8.2026 (zur Kritik der BRAK am Referentenentwurf und zu ihrem früheren Regelungsvorschlag)
Presseerklärung Nr. 15/2026 v. 24.7.2026 (zum Referentenentwurf)
Referentenentwurf

Hintergrund

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