BRAK-Mitteilungen - neue Ausgabe

Geldwäscheprävention im Schleudergang

BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels schlägt in den „Akzenten“ zum neuen Heft der BRAK-Mitteilungen einen warnenden Ton an: Im Geldwäscherecht prasseln derzeit in hohem Tempo immer neue Vorgaben auf die Anwaltschaft ein. Doch Schnelligkeit, so seine zentrale Botschaft, geht allzu oft zulasten von Qualität, Praxistauglichkeit und der berechtigten Belange anwaltlicher Berufsausübung.

29.06.2026 Publikation

Anknüpfungspunkt seiner Betrachtung ist die fortdauernde Kritik internationaler Gremien wie der OECD und der Financial Action Task Force (FATF), die der Anwaltschaft weiterhin zu wenige Verdachtsmeldungen vorhalten. Dabei weist Wessels darauf hin, dass Anwältinnen und Anwälte nach dem Geldwäschegesetz nur in bestimmten Kataloggeschäften überhaupt Verpflichtete sind. Gleichwohl sei die Zahl anwaltlicher Meldungen seit 2021 gestiegen – nicht zuletzt wegen neuer Meldepflichten bei Immobilientransaktionen und einer gewachsenen Sensibilität in der Anwaltschaft.

Geldwäscheprävention: Mehr Tempo, mehr Risiko

Zum 1.3.2026 hat die Geldwäsche-Meldeverordnung erstmals inhaltliche Vorgaben für Verdachtsmeldungen eingeführt, zugleich aber weitere Formalien und Sorgfaltspflichten geschaffen. Hinzu kommen geplante Verschärfungen durch das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz. Wessels hält Teile dieser Vorhaben für unausgereift, zumal mit dem europäischen Geldwäschepaket bereits die nächste Reform bevorsteht.

Besonders kritisch sieht die BRAK die von der EU-Behörde AMLA vorbereiteten technischen Regulierungsstandards: Sie berücksichtigten weder die funktionierenden Aufsichtsstrukturen im Nicht-Finanzsektor noch das anwaltliche Berufsgeheimnis ausreichend und übertragen banktypische Pflichten undifferenziert auf die Anwaltschaft.

Sammelanderkonten erneut in Gefahr 

Mit Sorge blickt Wessels deshalb auch auf die Zukunft der Sammelanderkonten. Ein mit den Ministerien und der Kreditwirtschaft mühsam erreichter Kompromiss sieht vor, dass ein von der BRAK entwickeltes System den Banken im Ergebnis Prüfungen abnehmen und verdächtige Fälle an die Rechtsanwaltskammern melden soll. Damit wären Sammelanderkonten nachhaltig gesichert. Doch die geplanten überbordenden AMLA-Vorgaben könnten Banken dazu bewegen, künftig keine solchen Konten mehr anzubieten. Die BRAK fordert deshalb praktikable Nachbesserungen – und appelliert an Bundesjustiz- und -finanzministerium, sich auf EU-Ebene für die Anwaltschaft einzusetzen.

Weiterführende Links:

Akzente 3/2026
BRAK-Mitteilungen 3/2026
Bluhm, BRAK-Magazin 3/2026, 8 (zu Aufgaben und Bedeutung der AMLA)
Nachrichten aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026 (zum Präsidentenschreiben an Bundesjustizministerin und Bundesfinanzminister)

Hintergrund

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