Kein Reform-Aus im Bundesrat!

BRAK stemmt sich gegen Pläne des Bundesrates

Die Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich erneut für das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz und den Einsatz von Videokonferenztechnik ein.

06.12.2023Gesetzgebung

Die Tagesordnung zur Sitzung des Bundesrats am 15.12.2023 lässt nichts Gutes ahnen: Nachdem sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) seit Jahren vehement sowohl für die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung als auch für den vermehrten Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit eingesetzt hatte, droht nun nach Absegnung der Reformen im Bundestag doch noch eine große Hürde im Bundesrat.

Sowohl das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten als auch das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz sollen nach Ansicht des Rechtsausschusses des Bundesrats in den Vermittlungsausschuss. Aus Sicht der BRAK eine klare Behinderung dringend benötigter Reformen!

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels sah sich daher veranlasst, zu beiden Themen Brandbriefe an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zu senden.

„Digitalisierung ist ein Kernthema der Anwaltschaft“, so Wessels.

„Wir brauchen diese Neufassung von § 128a ZPO! Wenn über die physische Präsenz vor Ort flexibler entschieden werden kann, werden Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender.

Mit Blick auf die hinter unserem Rechtsstaat liegenden drei Jahre sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das Funktionieren unserer Rechtspflege nicht nur dem Grunde nach und für Krisensituationen sicherzustellen, sondern unseren Rechtsstaat auch grundsätzlich zukunftssicher zu gestalten! All dies soll in Zeiten des Fachkräftemangels auch die Attraktivität der Justizberufe – in den Ländern – erhöhen.“

Auch hinsichtlich der Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, die nun offenbar ebenfalls wieder zur Diskussion steht, bezieht Wessels eine klare Position:

„Es ist mir unerklärlich, weshalb der im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag bereits geänderte und deutlich herabgestufte Entwurf nun wieder zum Stein des Anstoßes werden soll. Es geht längst nicht mehr um die – von uns gewünschte – audiovisuelle Dokumentation, sondern „nur“ noch um eine Tonaufzeichnung. Zumindest die muss jetzt aber auch kommen!

Das derzeit bestehende Protokollsystem ist längst nicht mehr zeitgemäß. Die strafgerichtliche Hauptverhandlung nicht - nicht einmal in der nun niedrigschwelligen Variante - zu dokumentieren, ist keine rechtsstaatlich akzeptable Lösung!“

Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat am 15.12.2023 im Sinne der Anwaltschaft und im Sinne eines zukunftsfähigen Rechtsstaates entscheiden wird.