Europaratsübereinkommen

Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs: Deutschland wird unterzeichnen

Die Bundesregierung hat beschlossen, die neue Konvention des Europarats zum Schutz von Anwältinnen und Anwälten zu unterzeichnen und damit den Zugang zum Recht für jedermann effektiv abzusichern.

21.11.2025Europa

Die Bundesregierung hat am 19. November 2025 beschlossen, die Konvention des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern und die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anzuerkennen. Es handelt sich um das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft. Es soll am 26. Januar 2026 durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig unterzeichnet werden.

Die Konvention wird die Unterzeichnerstaaten nach ihrem Inkrafttreten unter anderem verpflichten, Anwältinnen und Anwälte vor körperlichen Angriffen, Bedrohungen, Einschüchterungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen.

Damit ist die Konvention auch eine Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatliche Repressalien gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in vielen Teilen der Welt. Entsprechend enthält die Konvention eine Vielzahl weiterer Schutzvorschriften, beispielsweise die Verpflichtung zu effektiven Untersuchungen im Falle von Bedrohungen von oder Angriffen auf die Anwaltschaft. Besonders hervorgehoben wird unter anderem die Bedeutung der anwaltlichen Selbstverwaltung und der vertraulichen Kommunikation mit der Mandantschaft.

Laut dem Bundesjustizministerium kennt das deutsche Recht bereits viele der Regelungen des Übereinkommens. Punktueller Umsetzungsbedarf bestehe aber zum Beispiel noch im Bereich der Strafprozessordnung: Hier müsse der Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Durchsuchungen verbessert werden.

Das Übereinkommen wurde am 12. März 2025 von Staatenvertretern im Ministerkomitee des Europarats angenommen und am 13. und 14. Mai 2025 zur Zeichnung aufgelegt. Es wurde im Europarat ausgearbeitet, dem 46 Vertragsstaaten – darunter alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – angehören und der sich für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit einsetzt. In einem späteren Stadium können grundsätzlich auch Nichtmitgliedstaaten der Konvention beitreten.

Inzwischen haben bereits 23 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, darunter auch Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und Polen. Zuletzt zeichneten Zypern und Tschechien am 14. November 2025. Die Konvention wird in Kraft treten, wenn sie durch acht Länder, darunter mindestens sechs Vertragsstaaten des Europarats, ratifiziert wurde. Die anschließende Umsetzung wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.

Die BRAK engagiert sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern seit Jahren intensiv für die Konvention. Sie setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Konvention Bekanntheit erlangt und von der EU und möglichst vielen Staaten zeitnah unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird. Zuletzt wurde auch der von den Kollegen vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) jährlich ausgerichtete Tag der Europäischen Anwaltschaft der neuen Konvention gewidmet. Er fand am 25. Oktober 2025 statt.