Digitalisierungsinitiative

Start des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens

An ersten deutschen Amtsgerichten ist die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens angelaufen. Der digitale Dienst gilt zunächst für ausgewählte Zahlungsklagen und Fluggastrechte.

16.04.2026 Gesetzgebung

Gestern, am 15. April 2026, ging die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an den ersten deutschen Amtsgerichten an den Start – Ausgangspunkt ist das am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (BGBl. 2025 I Nr. 349). 

Die Erprobung des Online-Verfahrens ist zunächst auf Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro sowie auf den Bereich der Fluggastrechte beschränkt. Zu diesem Zweck stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seit gestern ein digitales Eingabesystem bereit, über welches Bürgerinnen und Bürger schrittweise Klagen erstellen und unmittelbar bei den teilnehmenden Gerichten einreichen können. Zugänglich ist das Verfahren via www.service.justiz.de.

Der Online-Dienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist bereits seit März 2025 nutzbar und wurde für die Erprobung entsprechend angepasst. Bisher führte dieser Onlinedienst ins reguläre Zivilverfahren – dies ändert sich nun mit Beginn der Erprobung. 

Die pilotierenden Gerichte werden durch eine Rechtsverordnung des jeweiligen Landes bestimmt – insgesamt nehmen Amtsgerichte aus 10 Bundesländern teil. Gleich zu Beginn beteiligen sich an der Erprobung die Amtsgerichte

  • Mannheim, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig. 

Weitere Amtsgerichte folgen zeitlich gestaffelt, darunter 

  • Nürtingen bereits ab 20.04.2026 sowie Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig jeweils ab 01.06.2026. 

Ergänzend nehmen ausschließlich im Bereich der Fluggastrechte mehrere Amtsgerichte teil: 

  • Erding, Eilenburg sowie Düsseldorf und Steinfurt jeweils ab dem 01.06.2026 und das AG Königs Wusterhausen ab dem 01.10.2026.

Die Einreichung der Klage erfolgt nach Eingabe der erforderlichen Daten in das digitale Eingabesystem über die besonderen elektronischen Postfächer. Bürgerinnen und Bürger nutzen dazu Mein Justizpostfach, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Nach Eingabe der Angaben in das digitale Eingabesystem können die dort eingegebenen Daten zwischengespeichert werden. Der Online-Dienst generiert aus den Eingaben eine Klageschrift im PDF-Format. Dieses kann dann heruntergeladen und über das beA bei Gericht eingereicht werden.

Das BMJV kündigte in seiner gestrigen Pressemitteilung die Entwicklung und Zurverfügungstellung eines eigenen Eingabesystems für Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie die zusätzliche Möglichkeit der Klageeinreichung als strukturierten Datensatz im XJustiz-Format an.

Eine erste Evaluierung der Erprobung ist in zwei Jahren angesetzt – gefolgt von zwei weiteren nach jeweils vier und acht Jahren. 

Das BMJV informiert ergänzend in seinen FAQ über das zivilgerichtliche Online-Verfahren. 

Weiterführende Informationen:

Nachrichten aus Berlin 1/2026 v. 07.01.2026 (zum Inkrafttreten und zu Änderungsanregungen der BRAK im Gesetzgebungsverfahren)
Nachrichten aus Berlin 25/2025 v. 10.12.2025 (BRAK warnt vor Benachteiligung von Beklagten im neuen Online-Verfahren)
heute im Bundestag Nr. 520/2025 v. 15.10.2025 (zur Anhörung am 15.10.2025)
Stellungnahme Sabine Fuhrmann (zur Anhörung am 15.10.2025) 
Nachrichten aus Berlin 22/2025 v. 30.10.2025 (zur Anhörung am 15.10.2025)
Regierungsentwurf
Nachrichten aus Berlin 16/2025 v. 6.8.2025 (zum Regierungsentwurf)
BRAK-Stellungnahme Nr. 22/2025 (zum Referentenentwurf)
BRAK-Stellungnahme Nr. 47/2024 (zum Referentenentwurf der 20. Legislaturperiode)
BRAK-Stellungnahme Dezember 12/2023 (zu Vorüberlegungen für das Erprobungsgesetz)