Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2025

BRAK warnt vor Benachteiligung von Beklagten im neuen Online-Verfahren

Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran – nicht ohne kritische Begleitung seitens der Anwaltschaft. Im Beitrag „Online-Verfahren im Zivilrecht: Digitalisierung in der Justiz benachteiligt Menschen“, der am 20.11.2025 auf netzpolitik.org erschien, äußert sich BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann zu den Risiken des neuen Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit.

10.12.2025Newsletter

Beklagte ohne Wahlfreiheit

Das im November 2025 vom Bundestag beschlossene Gesetz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Geldforderungen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro online geltend zu machen. Was zunächst nach mehr Zugänglichkeit klingt, berge nach Einschätzung der BRAK erhebliche Nachteile für die beklagte Partei. Wie Sabine Fuhrmann gegenüber netzpolitik.org erläutert, wird die beklagte Person unweigerlich in das Online-Verfahren hineingezogen, sobald jemand online Klage einreicht. „Nach dem neuen Gesetz kann sie nicht auf einem analogen Verfahren bestehen“, betont Fuhrmann, die als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Oktober gesprochen hat.

Von Anfang an habe die BRAK der Bundesregierung dringend empfohlen, den Beklagten eine Exit-Strategie einzuräumen. Beklagte sollten selbst entscheiden können, ob sie sich auf ein Online-Verfahren einlassen wollen oder lieber persönlich vor ihrem Amtsgericht erscheinen möchten. Das setze die beklagte Person enorm unter Druck und sei vor allem für Beklagte ohne anwaltliche Vertretung riskant, so Fuhrmann.

Mündliche Verhandlung wird zur Ausnahme

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die mündliche Verhandlung. Während im klassischen Klageverfahren eine mündliche Verhandlung zwingend vorgesehen ist, soll beim Online-Verfahren der Richter oder die Richterin nach freiem Ermessen entscheiden, ob er/sie die Parteien sehen will. Künftig werde der Beklagte demnach nicht mehr unbedingt in einer mündlichen Verhandlung angehört. „Sein Wort dringt womöglich nicht mehr bis zum Richter vor, so wie wir es von Zivilprozessen kennen", erklärt Fuhrmann die Konsequenzen. Dabei sei die mündliche Verhandlung gerade für die Überzeugungsfindung des Gerichts wichtig, da sich Richterinnen und Richter ein persönliches Bild von den Parteien machen können. Mit der großen Arbeitsbelastung drohe die mündliche Verhandlung zur Ausnahme zu werden. Entscheidet sich eine Richterin gegen die mündliche Verhandlung, hat der Beklagte frühestens im Berufungsverfahren die Chance vor Gericht zu treten – und auch nur, wenn der Streitwert über 1.000 Euro liegt.

Digitale Hürden und zu kurze Fristen

Die Anforderungen des Online-Verfahrens stellen laut Fuhrmann nicht nur für wenig digitalversierte Menschen eine erhebliche Hürde dar. Beklagte müssen sich auf einem Portal registrieren und identifizieren, die gesamte Kommunikation läuft dann digital. Das werde gerade für ältere Menschen zum Hindernis. Andere könnten bereits daran scheitern, dass sie nicht über die notwendigen technischen Geräte verfügen. Aus ihrem beruflichen Alltag weiß Fuhrmann, dass viele Mandantinnen und Mandanten nur ein Smartphone besitzen – wenn überhaupt.

Verschärft werde die Situation durch eine im Gesetz festgeschriebene Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Beklagte erklären müssen, dass sie sich verteidigen wollen. Das sei viel zu kurz angesetzt, kritisiert Fuhrmann. Es bleibe viel zu wenig Zeit, um sich als Laie mit der Komplexität des Verfahrens auseinanderzusetzen oder einen Anwalt oder Anwältin zu suchen.

Anwaltsnotstand in ländlichen Gebieten

Ob Beklagte überhaupt rechtzeitig anwaltliche Unterstützung finden, hänge vom verfügbaren Angebot ab, ergänzt Dr. Tanja Nitschke, BRAK-Geschäftsführerin. Seit Jahren beobachte die BRAK, dass gerade in ländlichen Gebieten die Zahl der Kanzleien zurückgehe. Zwar könne man sich auch an Anwältinnen oder Anwälte irgendwo in Deutschland wenden, die dann gegebenenfalls telefonisch oder per Zoom-Call beraten. Doch sei das für Betroffene schwierig, die angesichts sensibler Angelegenheiten den persönlichen Kontakt suchen.

Rechtsstaat braucht Sichtbarkeit

Fuhrmann stellt abschließend klar, dass sie die Digitalisierung in der Justiz allgemein und im Gerichtsverfahren im Besonderen begrüße. Doch könne eine vollständig ins Digitale übertragene Justiz ihrer wichtigen Rolle im Rechtsstaat nicht gerecht werden. Dass es Gerichtsgebäude gibt, zu denen Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen auch hingehen können, mache den Rechtsstaat wahrnehmbar.

Die BRAK wird die weitere Entwicklung und die Pilotversuche an ausgewählten Amtsgerichten kritisch begleiten.

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