Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2019

Satzungsversammlung: Mitglieder der Ausschüsse veröffentlicht

04.12.2019Newsletter

Nach den im Frühjahr durchgeführten Wahlen in den Rechtsanwaltskammerbezirken hatte sich die Satzungsversammlung am 4.11.2019 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Dort wurde beschlossen, neben den bestehenden sechs Ausschüssen – Fachanwaltschaften; Allgemeine Berufs- und Grundpflichten und Werbung; Geld, Vermögensinteressen, Honorar; grenzüberschreitender Rechtsverkehr; Aus- und Fortbildung; Verschwiegenheit und Datenschutz – einen neuen Ausschuss für Legal Tech einzusetzen. Angesichts des Wandels des Rechtsberatungsmarkts und des Anwaltsberufs will sich auch die Satzungsversammlung intensiv mit dem Thema befassen.

Die Satzungsversammlung – das sog. „Parlament der Anwaltschaft“ – ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO), welche die vom Gesetzgeber erlassene Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) konkretisieren und ergänzen. Mitglieder der Satzungsversammlung sind zum einen die in den Rechtsanwaltskammerbezirken jeweils für vier Jahre gewählten Delegierten, zum anderen (ohne Stimmrecht) die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern sowie die Mitglieder des Präsidiums der BRAK.

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