Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 04/2021 v. 25.02.2021

Auslegungs- und Anwendungshinweise der Rechtsanwaltskammern zum Geldwäschegesetz: neue Auflage erschienen

25.02.2021

Das BRAK-Präsidium hat am 15.2.2021 die 5. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) verabschiedet. Die Hinweise betreffen die Anwendbarkeit des GwG auf Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte, ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten, das von ihnen durchzuführende Risikomanagement sowie Verdachtsmeldungen. Ferner werden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Mitwirkungspflichten behandelt. Mit der Neuauflage wurden die Hinweise an den aktuellen Rechtsstand angepasst.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise wurden von der Arbeitsgruppe zur Realisierung einer wirksamen anlassunabhängigen Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern (RAK AG Geldwäscheaufsicht) erarbeitet. Die Kammern können die Hinweise entweder genehmigen (§ 51 VIII 2 GwG) oder aber eine eigene, abweichende Version verwenden. Sie sind seit Juni 2017 anstelle der BRAK für die Geldwäscheaufsicht über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig.

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