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GwG

  • 28.07.2025Anwaltschaft
    Anwältinnen und Anwälte, die bei Kataloggeschäften nach dem Geldwäschegesetz tätig sind, müssen unter anderem eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen. Dabei helfen die Muster der BRAK für die kanzleiweite und individuelle Risikoanalyse. Beide Muster wurden gerade aktualisiert und überarbeitet.
  • 24.07.2025Newsletter
    Der Streitwertkatalog gibt Verwaltungsgerichten aller Instanzen eine Orientierung für die Festlegung der Streitwerte von Verfahren. Danach bemessen sich Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsgebühren. Nach zwölf Jahren wurde der Katalog nunmehr aktualisiert.
  • 26.06.2025Newsletter
    Deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen als im Vorjahr wurden laut dem gerade veröffentlichten Jahresbericht 2024 der Financial Intelligence Unit veröffentlicht. Grund seien bessere Meldungen und mehr Information über meldepflichtige Sachverhalte. Meldungen aus der Anwaltschaft sollen hingegen zugenommen haben.
  • 14.05.2025Newsletter
    Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen künftig nach konkreten inhaltlichen und formellen Vorgaben elektronisch abgegeben werden, damit die Financial Intelligence Unit sie effizienter bearbeiten kann. Die BRAK begrüßt das im Ansatz, macht aber Verbesserungsvorschläge und fordert detaillierte Ausfüllhinweise für die Anwaltschaft.
  • 30.04.2025Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte müssen in bestimmten Fällen Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit abgeben. Damit diese die Meldungen künftig effizienter bearbeiten kann, sollen in einer Verordnung Form und Inhalt der Verdachtsmeldungen genau geregelt werden.
  • 20.02.2025Newsletter
    Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwältinnen und Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten.
  • 18.02.2025Anwaltschaft
    Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwältinnen und Anwälte und sind am 17.02.2025 in Kraft getreten.
  • Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das Bundesfinanzministerium einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert.
  • Bereits seit April 2023 gilt für Immobiliengeschäfte ein Barzahlungsverbot. Dieses will das Bundesfinanzministerium nun auch in der Verordnung umsetzen, die geldwäscherechtliche Meldepflichten für solche Geschäfte regelt. Die BRAK hält die Meldepflicht weiterhin für kritisch mit Blick auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und regt Änderungen an.
  • 07.08.2024Newsletter
    Die BRAK hat die 8. überarbeitete und ergänzte Auflage ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Sie enthalten Informationen unter anderem zu Pflichten von Anwältinnen und Anwälten nach dem GwG, insbesondere auch in Bezug auf Sammelanderkonten.
  • 05.08.2024Anwaltschaft
    Die BRAK hat die 8. überarbeitete und ergänzte Auflage ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Sie enthalten Informationen unter anderem zu Pflichten von Anwältinnen und Anwälten nach dem GwG, insbesondere auch in Bezug auf Sammelanderkonten.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2024

    BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben erschienen

    24.07.2024Newsletter
    Themen der gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen sind unter anderem die Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren, die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft sowie die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Im BRAK-Magazin geht es unter anderem um die beA-App und berufspoltisches Netzwerken auf nationaler und europäischer Ebene.
  • 10.07.2024Newsletter
    Das statistische Bundesamt ermittelt im Rahmen einer Online-Umfrage den bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit Transparenzregister und Geldwäscheprävention. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die wegen Kataloggeschäften Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind, können noch bis zum 12.7.2024 an der Umfrage teilnehmen.
  • 12.06.2024Newsletter
    Pflichten nach dem Geldwäschegesetz treffen die einzelnen Anwältinnen und Anwälte, die bestimmte Kataloggeschäfte betreuen. Die Berufsausübungsgesellschaften, in denen sie tätig sind, bleiben dabei bislang außen vor. In einem Positionspapier schlägt die BRAK eine klare Zuweisung der geldwäscherechtlichen Pflichten vor, die daran anknüpft, ob es sich um ein Einzelmandat oder eines für die Sozietät handelt.
  • Das Geldwäschegesetz verlangt die Identifizierung neuer Geschäftspartner. Im Nichtfinanzsektor soll eine neue Verordnung dafür das durch Banken bereits genutzte VideoIdent-Verfahren öffnen. Das begrüßt die BRAK. Sie hat aber erhebliche Bedenken, wie die vorgesehenen Regelungen durch Anwältinnen und Anwälte in der Praxis umgesetzt und durch die Rechtsanwaltskammern kontrolliert werden sollen.
  • 10.01.2024Newsletter
    Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • 21.12.2023Anwaltschaft
    Bis spätestens Anfang 2024 müssen Anwältinnen und Anwälte sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) warnt vor Wegen, über die sich die in Europa verbotene terroristische Organsiation Hamas typischerweise finanziert. Nach dem Geldwäschegesetz verpflichtete Berufe wie Steuerberater:innen und Anwält:innen müssen verdächtige Transaktionen unverzüglich der FIU melden.
  • 29.11.2023Newsletter
    Bis spätestens Anfang 2024 müssen Anwältinnen und Anwälte sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • 28.11.2023Anwaltschaft
    Bis spätestens Anfang 2024 müssen Anwältinnen und Anwälte sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • 04.10.2023Newsletter
    In einem aktuellen Schreiben an die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe erinnert das Bundesfinanzministerium an gesetzliche Mitteilungspflichten an das Transparenzregister. An dieses müssen Gesellschaften bestimmter Rechtsformen die hinter ihnen stehenden wirtschaftlich Berechtigten melden; auch Anwaltsgesellschaften sind hiervon betroffen.
  • 30.11.2022Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte, die bei Kataloggeschäften nach dem Geldwäschegesetz tätig sind, müssen unter anderem eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen. Als Hilfestellung dafür hat die BRAK Muster für die kanzleiweite und individuelle Risikoanalyse erarbeitet.
  • 17.11.2022Newsletter
    Die BRAK hat die 7. überarbeitete Auflage ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Sie enthalten Informationen unter anderem zu Pflichten von Anwältinnen und Anwälten nach dem GwG, insbesondere auch in Bezug auf Sammelanderkonten.
  • 04.11.2022Newsletter
    Die BRAK hat eine neue Musteranordnung als Empfehlung für die Rechtsanwaltskammern zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten herausgegeben. Damit wurden die Änderungen für berufliche Zusammenschlüsse durch die „große BRAO-Reform“ berücksichtigt.
  • 07.09.2022Newsletter
    Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Geldwäschebekämpfung neu organisieren. Eine neue Bundesbehörde soll unter anderem die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor koordinieren, zu dem auch die Anwaltschaft zählt.
  • 13.07.2022Newsletter
    Zu Jahresbeginn kündigten zahlreiche Banken die Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten. Die BRAK setzt sich bei Ministerien, BaFin und Banken für eine Lösung ein. BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul berichtet den aktuellen Stand der Dinge.
  • RAin Ulrike Paul

    Mal nachgefragt…

    30.06.2022Interview
    Was ist eigentlich aus dem Problem mit den gekündigten Sammelanderkonten geworden?
  • RAin Ulrike Paul

    Mal nachgefragt…

    04.05.2022Interview
    Wie steht es um die Geldwäschebekämpfung in der deutschen Anwaltschaft?
  • 04.05.2022Newsletter
    Im Interview erläutert BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul, was sie von dem Vorwurf hält, Anwältinnen und Anwälte würden es Geldwäschern leicht machen, und was die deutsche Anwaltschaft in Sachen Geldwäscheprävention tut.
  • En tant qu'organisation regroupant les 28 barreaux régionaux, le Barreau fédéral allemand (Bundesrechtsanwaltskammer, BRAK) représente depuis plus de 60 ans au niveau fédéral, européen et international, les intérêts de près de 166.000 avocats admis à la profession d’avocat en Allemagne.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2020

    Geldwäsche-Prävention

    15.07.2020Newsletter
    Starke Bedenken hat die BRAK an dem Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtenverordnung-Immobilien) geltend gemacht.
  • 23.10.2019Newsletter
    Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie hat die BRAK detailliert Stellung genommen. Der Entwurf bringt für die Anwaltschaft einige relevante Änderungen.
  • 11.09.2019Newsletter
    Die Bundesregierung hat am 9.8.2019 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/843] vorgelegt. Für die Anwaltschaft ergäben sich nach diesem Entwurf einige relevante Änderungen,