Widerrufsbelehrung bei Versicherungsverträgen: BRAK begrüßt Änderung
Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Versicherungsverträgen soll geändert werden; dies sieht ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Februar vorgelegter Referentenentwurf vor. Hintergrund der Änderung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Frühjahr, in der er sog. Kaskadenverweisungen in Widerrufsinformationen als unzureichend angesehen hat. Zwar betrifft die Entscheidung unmittelbar nur Verbraucherkreditverträge, der Sache nach gilt sie jedoch gleichermaßen für alle Verbraucherschutzrichtlinien. Die BRAK begrüßt das Bemühen um eine Umsetzung der Entscheidung des EuGH und erkennt an, dass es aufgrund der Fülle der nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) zu erteilenden Informationen für Versicherungsnehmer schwierig ist, alles zu erfassen und zu verstehen. Die nunmehr vorgesehene Musterwiderrufsbelehrung hält die BRAK jedoch an mehreren Stellen für schwer verständlich.
Die BRAK schlägt vor, die Regelungen der VVG-InfoV inhaltlich in die Musterbelehrung zu übernehmen, sie zugleich aber verständlicher zu formulieren. In ihrer Stellungnahme zeigt sie zudem im einzelnen auf, welche Formulierungen aus ihrer Sicht inkonsistent oder für Versicherungsnehmer schwer verständlich sind, und gibt Anregungen zur klareren Gestaltung.
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