Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 09/2021 v. 05.05.2021

Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten: BRAK begrüßt Initiative

05.05.2021

Zu dem Regierungsentwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten hat die BRAK sich zurückhaltend geäußert. Ziel des Entwurfs ist es, einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen für Unternehmen für Sorgfaltspflichten zur Wahrung von Menschenrechten festzulegen. Er orientiert sich am Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, welcher die entsprechenden Leitprinzipien der Vereinten Nationen umsetzen soll. Die Initiative, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte integrierten Unternehmen gesetzlich festzulegen, begrüßt die BRAK. Aus ihrer Sicht weist der Gesetzentwurf jedoch einige markante Schwachstellen auf.

Die BRAK kritisiert insbesondere die zu geringe Reichweite des Gesetzes, den unzureichenden Schutz gerade im neuralgischen Bereich zu Beginn der Lieferkette sowie Rechtsunsicherheiten, die infolge unklarer Abgrenzungen zu bereits bestehenden Schutzrechten entstehen. Auch die Regelung zur Prozessstandschaft sowie die vorgesehene zivilrechtliche Haftungsklausel sind aus ihrer Sicht unzureichend.

Die BRAK gibt zudem zu bedenken, dass die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag über Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in der Lieferkette noch für das zweite Quartal 2021 angekündigt habe. Um einen Mehraufwand für die Unternehmen bei der Umsetzung zu vermeiden, regt sie an, die europäischen Entwicklungen abzuwarten.

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