Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2022

Raumordnungsgesetz: BRAK kritisiert eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit

Mit einer geplanten Änderung des Raumordnungsgesetzes sollen Änderungen, die Planungsverfahren unter Corona-Bedingungen erleichtern sollten, zum Normalfall werden. Das beschneidet die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit, kritisiert die BRAK.

15.06.2022Newsletter

Mit dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegten Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes sollen Regelungen für Planungsverfahren, die u.a. mit dem sog. Planungssicherstellungsgesetz als Sonderregelungen in der Zeit des coronabedingten Lockdowns geschaffen worden waren, nunmehr zum Normalfall werden. Damals wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren z.B. in den Bereichen Energie, Straßenbau, Netzausbau und Telekommunikation und in weiteren infrastrukturrelevanten Gebieten digitalisiert. Das Gesetz war ursprünglich bis Ende März 2021 befristet, die Befristung wurde später bis Ende Dezember 2022 verlängert. Entsprechende Regelungen für das Raumordnungsverfahren wurden später mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz geschaffen.

Nach dem Entwurf soll die Öffentlichkeitsbeteiligung in Raumordnungsverfahren eingeschränkt werden. Insbesondere sollen Stellungnahmen der Öffentlichkeit ausschließlich elektronisch möglich sein und beschlossene Raumordnungspläne ausschließlich im Internet veröffentlicht werden. Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen soll eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung künftig ganz entfallen.

In ihrer Stellungnahme moniert die BRAK zunächst, dass ihr der Referentenentwurf mit einer ausdrücklich nicht verlängerbaren Frist von nur sieben Werktagen zur Stellungnahme übersandt worden sei, was eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Entwurf nicht ermögliche. Eine Verbändebeteiligung sei zudem weder bei dem sog. „Osterpaket“ noch bei dem zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases oder bei anderen Gesetzen des sog. „Sommerpakets“ durchgeführt worden. Eine "Hauruck-Gesetzgebung" ohne Einbindung der Fachöffentlichkeit hatte die BRAK im Zusammenhang mit der Corona-Gesetzgebung wiederholt kritisiert.

Aus Sicht der BRAK beschneiden die im Investitionsbeschleunigungsgesetz für das Raumordnungsverfahren auf der Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes eingeführten Einschränkungen die Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Öffentlichkeit noch weiter. Das gelte insbesondere für die Teile der Öffentlichkeit, denen die digitalen Möglichkeiten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Mit der Übernahme der als Corona-Sonderrecht eingeführten Regelungen als Normalfall würden Beteiligungsrechte dauerhaft abgeschafft und damit rechtsstaatliche Mitwirkungsrechte beschnitten, ohne dass eine Notwendigkeit hierfür dargelegt werde.

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