Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2022

Digitalstrategie der Bundesregierung soll auch Justiz und Verwaltung modernisieren

Mit ihrer Ende August vorgestellten Digitalstrategie setzt die Bundesregierung einen Rahmen für ihre Digitalpolitik. Priorität haben unter anderem Projekte zur weiteren Digitalisierung der Justiz und der Verwaltung.

07.09.2022Newsletter

In ihrer Klausurtagung Ende August hat die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erarbeitete Digitalstrategie verabschiedet. Damit will sie die Rahmenbedingungen für das Vorankommen der Digitalisierung für Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft verbessern, damit die Chancen der Digitalisierung und die Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels besser genutzt werden können. Dabei wird eine Reihe von Leuchtturmprojekten priorisiert. Im Fokus stehen moderne, leistungsfähige und nachhaltige Netze und die Verfügbarkeit von Daten und Datenwerkzeugen, sichere und nutzerfreundliche digitale Identitäten und moderne Register sowie internationale einheitliche technische Normen und Standards.

Eines der Leuchtturmprojekte betrifft die Digitalisierung der Justiz. Unter anderem sollen vollständig digital geführte Zivilverfahren erprobt werden, eine bundesweit einsetzbare Software für eine digitale Rechtsantragsstelle und ein bundesweites Justizportal für Videoverhandlungen sollen entwickelt werden und die Verkündung von Gesetzen und Verordnungen soll rein elektronisch erfolgen. Zudem soll der Rahmen für die Aufzeichnung und automatische Transkription strafgerichtlicher Hauptverhandlungen geschaffen werden. Die Projekte sollen zum Teil bereits bis Ende 2023 bzw. 2024 realisiert werden.

Ein weiteres Leuchtturmprojekt, das „Ökosystem digitale Identitäten“, soll für Bürgerinnen und Bürgern digitale Identitäten und ein integriertes Postfach schaffen, damit sie rechtssicher digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu sollen unter anderem das Bundesportal sowie der rechtliche Rahmen durch das Online-Zugangsgesetz ausgebaut werden. Nachweise, die Behörden vorzulegen sind, sollen nur noch einmal eingereicht werden müssen. Dazu sollen unter anderem auf Bundes- und Landesebene eine Reihe von Registern angepasst werden.

Weiterführende Links:

 

Hinweis:

Mit der Digitalisierung der Justiz, auf die sich eines der Leuchtturmprojekte bezieht, befasst sich auch die von der BRAK gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover veranstaltete Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“am 11.11.2022. Thema in diesem Jahr sind Digitalisierung und Zugang zum Recht im Strafprozess.