Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2022

Wohnungseigentum: BRAK begrüßt Pläne zu digitalen Bescheinigungen

Bescheinigungen für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum sollen künftig auch online beantragt werden können. Die BRAK begrüßt den Entwurf für eine Änderung der Verwaltungsvorschrift, die dies ermöglichen soll.

19.10.2022Newsletter

Um Wohnungseigentum oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz begründen zu können, muss dem Grundbuchamt eine sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgelegt werden, mit der die Baubehörde bestätigt, dass die betreffende Wohnung in sich abgeschlossen ist. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine nach dem Onlinezugangsgesetz für Bürgerinnen und Bürger online anzubietende Leistung. Mit einer vom Bundesministerium der Justiz Ende September als Referentenentwurf vorgelegten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) soll dies ermöglicht werden. Künftig soll die Abgeschlossenheitsbescheinigung in den digitalen Bauantrag integriert werden.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung ab dem 1.1.2023 online beantragbar sein soll, dass aber daneben auch der bisherige analoge Weg beibehalten werden soll. Offen bleibt für sie jedoch, ob diese elektronische Antragsmöglichkeit auch für Privatpersonen zur Verfügung stehen soll und insbesondere, ob auch gewährleistet ist, dass diese die Abgeschlossenheitsbescheinigung auch elektronisch empfangen können. Es dürfe kein Zustand entstehen, als Privatperson selbst von der Antragstellung ausgeschlossen zu sein. Dies wäre aus Sicht der BRAK für das Fortkommen des elektronischen Rechtsverkehrs schädlich.

Weiterführende Links: