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elektronischer Rechtsverkehr

  • 07.08.2024Newsletter
    Seit dem 1.8.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass sie ab jetzt Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen dürfen.
  • Seit dem 01.08.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass sie ab jetzt Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen dürfen.
  • 25.07.2024Gesetzgebung
    Seit dem 17.7.2024 können Anwältinnen und Anwälte schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt bei Gericht einreichen. Diese und weitere verfahrensrechtliche Änderungen sollen den elektronischen Rechtsverkehr erleichtern. Im Strafprozess müssen künftig Rechtsmittel und deren Begründung oder Rücknahme elektronisch eingereicht werden.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2024

    BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben erschienen

    24.07.2024Newsletter
    Themen der gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen sind unter anderem die Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren, die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft sowie die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Im BRAK-Magazin geht es unter anderem um die beA-App und berufspoltisches Netzwerken auf nationaler und europäischer Ebene.
  • Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
  • 12.06.2024Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten übermittelt werden. Doch der entsprechende Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums birgt einige praktische Probleme für Rechtsanwaltskammern und kleinere Behörden. Die BRAK verweist deshalb auf das ohnehin schon vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
  • 24.01.2024Newsletter
    Schriftsätze in Verwaltungsverfahren können seit Jahresbeginn auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach formwirksam eingereicht werden, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist. Bislang galt diese Formerleichterung nur in gerichtlichen Verfahren.
  • 14.12.2023Newsletter
    Für das Einreichen elektronischer Dokumente gelten beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht bislang Sonderregelungen. Das Bundesjustizministerium will diese aufheben, um die elektronische Kommunikation mit den Gerichten zu vereinheitlichen. Die BRAK begrüßt das.
  • 01.11.2023Newsletter
    Ein Ende Oktober vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums will die Digitalisierung in der Justiz weiter vorantreiben. Dazu sollen vor allem Regelungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung angepasst werden.
  • 21.09.2023Newsletter
    Ende 2022 wurden mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung neue Formulare unter anderem für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher eingeführt, die auch digital nutzbar sind. Nach Anregungen aus der Praxis sollen die Formulare nun überarbeitet werden. Die BRAK begrüßt das und gibt Anregungen dazu.
  • 26.07.2023Newsletter
    Nach den Zivil- und Fachgerichten soll nunmehr auch am Bundesverfassungsgericht der elektronische Rechtsverkehr eingeführt werden. Das begrüßt die BRAK, fordert aber, dass dessen Nutzung nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für das Gericht verpflichtend kommen muss.
  • 26.07.2023Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte können gegenüber Gerichten die Schriftform wahren, wenn sie Schriftsätze aus ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach einreichen. Das will ein aktueller Gesetzentwurf künftig auch gegenüber Behörden ermöglichen. Die BRAK begrüßt das, kritisiert aber die Einschränkung von Beteiligungsrechten in Verwaltungsverfahren durch denselben Gesetzentwurf.
  • 28.06.2023Newsletter
    Bislang ist das Bundesverfassungsgericht nicht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Das soll mit einem im Juni vorgelegten Gesetzentwurf nun geändert werden. Auch die elektronische Aktenführung soll eingeführt werden.
  • 20.04.2023Newsletter
    Gerichte müssen per beA eingereichte Schriftsätze auch berücksichtigen, wenn sie wegen eines zu langen Dateinamens dort nicht verarbeitet werden konnten. Das hat das Bundesverfassungsgericht zu einem Altfall entschieden. Nach heutigem Stand könnte ein solcher Fall nicht mehr so auftreten.
  • 20.02.2023beA & ERV
    Der BGH hat in drei Beschlüssen Anwältinnen und Anwälte daran erinnert, dass es nur wenige Ausnahmen von der strengen beA-Nutzungspflicht gibt.
  • 25.01.2023Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte, die aus technischen Gründen ein Dokument nicht per beA bei Gericht einreichen können, müssen bereits mit der Ersatzeinreichung auf Papier darlegen und glaubhaft machen, warum das der Fall war, wenn ihnen die Gründe dafür bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Nachträglicher Vortrag genügt in diesem Fall nicht. Das hat der BGH in einem jüngst veröffentlichten Beschluss entschieden.
  • 19.10.2022Newsletter
    Bescheinigungen für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum sollen künftig auch online beantragt werden können. Die BRAK begrüßt den Entwurf für eine Änderung der Verwaltungsvorschrift, die dies ermöglichen soll.
  • 11.10.2022beA & ERV
    Ein Schriftsatz, der mit „Rechtsanwältin“ endet, aber keinen Namen nennt, ist nicht (einfach) signiert im Sinne von § 130a ZPO.
  • 19.08.2022beA & ERV
    Seit 2022 müssen Anwälte Schriftsätze elektronisch an Gerichte senden. Und zwar auch in Verfahren ohne Anwaltszwang, so das OLG Frankfurt.
  • 13.07.2022Newsletter
    Seit sechs Monaten gilt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke zieht in Libra Rechtsbriefing eine kritische Bilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Anwaltschaft und Justiz.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2022

    Zugang zum Recht und elektronische Antragstellung – EGMR

    23.06.2022Newsletter
    Der EGMR hat am 9. Juni 2022 in der Rechtssache Xavier Lucas v. Frankreich entschieden, dass das Recht auf Zugang zu einem Gericht aus Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt ist, wenn ein Rechtsmittel nicht zugelassen wird, da es trotz entsprechender Verpflichtung aufgrund praktischer Hindernisse nicht auf elektronischem Wege eingelegt wurde.
  • BGH zum Anwaltspostfach

    Umlaute sind nicht verboten

    12.05.2022beA & ERV
    Ein Dateiname enthielt 2019 ein „Ü“, obwohl die Justiz Umlaute damals nicht verarbeiten konnte. Der BGH bejaht auch in diesem Altfall den Zugang.
  • 08.04.2022Rechtsprechung
    Eine als Dateianhang einer E-Mail versendete Abmahnung ist nur dann zugegangen, wenn der Empfänger den Anhang tatsächlich öffnet, so das OLG Hamm.
  • 28.02.2022beA & ERV
    Ein Schriftsatz, der nicht per beA eingereicht wird, ist formunwirksam und damit unbeachtlich. Das LG Frankfurt stellte das Offensichtliche fest.
  • Die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) gilt für professionelle Einreicher, d.h. für Rechtsanwält:innen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. § 130d Satz 1 ZPO). Der Begriff „Rechtanwält:innen“ umfasst dabei niedergelassene Anwält:innen sowie grundsätzlich auch Syndikusrechtsanwält:innen.
  • 03.02.2022Newsletter
    Die Kommission hat am 25. Januar 2022 zwei Initiativen zum Erlass zweier Durchführungsverordnungen zur Einführung eines neuen dezentralen IT-Systems, zum einen für den Datenaustausch bei grenzüberschreitenden Beweisaufnahmen (zur Verordnung (EU) 2020/1783) und zum anderen für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher Schriftstücke (zur Verordnung (EU) 2020/1784), jeweils in Zivil- und Handelssachen, gestartet.
  • 12.01.2022Newsletter
    Seit dem 1.1.2022 müssen professionelle Einreicher wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Behörden Dokumente in elektronischer Form an Gerichte übermitteln. Die BRAK hat eine Reihe unterstützender Materialien dazu veröffentlicht.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2021

    ERVB 2022 vereinfacht Einreichen elektronischer Dokumente

    16.12.2021Newsletter
    Die Formatvorgaben für das Einreichen elektronischer Dokumente werden zum 1.1.2022 vereinfacht. Dokumente müssen künftig nur noch im Format PDF oder TIFF eingereicht werden, bisherige Anforderungen wie die durchsuchbare Form und das Einbetten von Schriften entfallen.