Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2024

BRAK-Podcast: neue Folgen – Auskunfts- und Informationsfreiheitsrechte und Fallstricke bei der Geldwäscheprävention

In der aktuellen Folge des BRAK-Podcasts berichtet Dr. Christoph Partsch von seinen spektakulären Fällen gegen Bundesnachrichtendienst, Bundesrechnungshof und das Kraftfahrtbundesamt. Gegen diese und andere Behörden hat er erfolgreich Auskunftsansprüche nach dem Presse- und Informationsfreiheitsrecht durchgesetzt. In der Reihe „Kurz & knackig“ ist soeben eine neue Folge zum Thema Geldwäscheprävention erschienen. Zu Gast ist die Geldwäscheexpertin der Rechtsanwaltskammer Hamm, Lena Koch.

10.07.2024Newsletter

In der aktuellen Folge 119 des BRAK-Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“ geht es um Auskunfts- und Einsichtsansprüche nach dem Presse- und Informationsfreiheitsrecht. Zu Gast ist der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch. Er ist einer der profiliertesten Kollegen auf diesem Gebiet und berichtet von spektakulären Fällen, in denen er Journalisten unter anderem gegen Bundesrechnungshof, Bundesverkehrsministerium, Kraftfahrtbundesamt oder Bundesnachrichtendienst vertreten hat. Auch eine Rechtsanwaltskammer ist auf diese Weise schon in sein Visier geraten.

Die tausenden von Auskunftsbegehren, die Partsch bereits für seine Mandantschaft geltend gemacht hat, liefern jede Menge Gesprächsstoff über die Pressefreiheit, die Rechtsgrundlagen der verschiedenen Auskunftsansprüche, die Arbeit eines Vertrauensanwalts und den Umgang von Behörden mit Auskunftsersuchen – unter anderem die „bury them in paper“-Taktik. Partsch verrät außerdem ein paar seiner Kniffe bei presserechtlichen Auskunftsklagen, unter anderem, warum man manchmal „das Internet ausdrucken“ muss.

Um Gefahren und Fallstricke, die sich für Anwältinnen und Anwälte im Zusammenhang mit Geldwäsche ergeben können, geht es in der soeben erschienenen „Kurz & knackig“-Folge des Podcasts. Viele Anwältinnen und Anwälte glauben, dass das so gar nicht Thema in ihrer täglichen Mandatsbearbeitung ist. Dass das nicht so ist, sondern vielmehr bestimmte „Pflegehinweise“ zu beachten sind, erläutert Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin Lena Koch, Geldwäscheexpertin und Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Hamm.

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