BRAK regt Nachbesserungen beim Schutz Gewaltbetroffener an
Das Bundesjustizministerium will Gewaltbetroffene und ihre Kinder durch Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren besser schützen, etwa wenn es um das Umgangsrecht eines gewalttätigen Elternteils mit dem Kind geht. Die BRAK begrüßt einige der Änderungen, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf.
Das Bundesministerium der Justiz will die Vorschriften für das familiengerichtliche Verfahren modernisieren. Ziel des hierzu Ende Juli vorgelegten Referentenentwurfs ist es, den Schutz von gewaltbetroffenen Personen und von deren Kindern zu verbessern. Des Weiteren soll die Vergütung für Verfahrensbeistände angepasst und ihre Stellung im Verfahren gestärkt werden. Zudem werden notwendige Anpassungen in den Verfahrensvorschriften der Familien-, Versorgungsausgleichs- und Nachlasssachen vorgeschlagen.
Der Entwurf sieht u.a. einen neuen Wahlgerichtsstand vor, der ermöglichen soll, dass gewaltbetroffene Personen nach der Trennung vom gewaltausübenden Partner aus Sicherheitsgründen ihren Aufenthaltsort und den ihrer Kinder geheim halten können. Zudem enthält der Entwurf besondere Verfahrensvorschriften in Kindschafts- und Gewaltschutzsachen, die dem Schutz des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils dienen. Dazu zählen u.a. getrennte Anhörungen der Eltern. Ferner soll die Vergütung von Verfahrensbeiständen erhöht und modifiziert werden.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK, dass eine Beschwerde über Entscheidungen über einen Ausschluss des Umgangs mit einem Elternteil im Wege der einstweiligen Anordnung eingeführt werden soll. Ergänzend regt sie an, auch bei Beschränkungen des Umgangs ein Rechtsmittel zu eröffnen. Auch die Einführung einer Regelung über übergangene Anrechte im Versorgungsausgleichsgesetz sowie die beabsichtigten Änderungen in Nachlasssachen bewertet die BRAK positiv.
Die Schaffung einer Wahlmöglichkeit für den Gerichtsstand begrüßt die BRAK ebenfalls. Sie vermisst jedoch eine Legaldefinition des Begriffs „Partnerschaftsgewalt“, deren genauer Inhalt unklar bleibe. Die vorgesehenen Maßnahmen sind aus Sicht der BRAK zu rigide; mehr Spielraum für das Gericht und Mitsprachemöglichkeiten für die Beteiligten hielte sie für wünschenswert.
Die Änderungen betreffend Verfahrensbeistände begrüßt die BRAK. Insbesondere hält sie Anspruch von Verfahrensbeiständen auf Erstattung der Kosten für Dolmetscher für überfällig. Der abnehmenden Zahl von Verfahrensbeiständen müsse durch eine merkliche und wertschätzende Erhöhung der Vergütung entgegengewirkt werden. Auch mit den weiteren Änderungen setzt die BRAK sich in ihrer Stellungnahme detailliert auseinander.
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