Rechtsanwaltskammern empfehlen erneut deutlich höhere Azubi-Vergütung
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels haben die meisten Kammern ihre Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte erneut deutlich erhöht. Die BRAK veröffentlicht eine Übersicht über die aktuellen Empfehlungen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine aktualisierte Übersicht über die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNo) für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet
- im 1. Ausbildungsjahr 940,04 Euro (Vorjahr 833,48 Euro, ↑ ca. 13 %),
- im 2. Jahr 1.043,88 Euro (Vorjahr 932,91 Euro, ↑ 12 %) und
- im 3. Jahr 1.144,38 Euro (Vorjahr 1.031,04 Euro, ↑ 11 %).
Die Empfehlungen sind weiterhin regional stark unterschiedlich. Im Vergleich zur letzten Abfrage im Sommer 2023 haben die Rechtsanwaltskammern ihre Vergütungsempfehlungen erneut deutlich erhöht. Sie reagieren damit auf den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel und wollen den Ausbildungsberuf attraktiver gestalten. Die Vergütungserhöhung stellt hierbei nur einen Aspekt von vielen dar, der notwendig ist, dieses Ziel zu erreichen. Ein Teil der Kanzleien kann jedoch aufgrund von regionalen und wirtschaftlichen Faktoren nicht immer die Vergütungserhöhung in dem empfohlenen Maß umsetzen.
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Weiterführende Links:
- Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2024
- Nachrichten aus Berlin 16/2023 (zu den Vergütungsempfehlungen 2023)
- Theus/Nitschke, BRAK-Mitteilungen 2023, 212 ff. (zur Ausbildungssituation von ReFas)
- Püngel, BRAK-Magazin 3/2021, 8 f. (zur Ausbildungsvergütung)
- Informationen zum Ausbildungsberuf ReFa