Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 2/2024

Suchservice für englischsprachige Anwältinnen und Anwälte in Deutschland

Das britische Außenministerium bietet Auslands-Briten einen Suchservice für englischsprachige anwaltliche Beratung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Deutschland können sich jetzt für die Aufnahme in diesen Service bewerben.

24.01.2024Newsletter

Mit dem Service „Find an English-speaking lawyer abroad“ will das britische Ministerium für Äußere Angelegenheiten, Commonwealth und Entwicklung (Foreign, Commonwealth & Development Office – FCDO) britischen Staatsangehörigen, die im Ausland leben, dabei unterstützen, passende englischsprachige anwaltliche Beratung zu finden. Der Service ist über die Website gov.uk abrufbar.

Die britische Botschaft in Deutschland teilt mit, dass Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte aus Deutschland sich jetzt online bewerben können, um in die Anwaltsliste des FCDO aufgenommen zu werden.

Erforderlich sind unter anderem Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer, zu Name und Größe der Kanzlei und dazu, ob man in der Lage ist, englischsprachige Rechtsberatung anzubieten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbung vor der Veröffentlichung von Konsulatsmitarbeitern geprüft wird; mit der Bewerbung ist keine Garantie für die Aufnahme in die Liste verbunden. Außerdem stellt die Veröffentlichung keine Empfehlung der FCDO, der britischen Botschaft in Berlin oder der britischen Generalkonsulate in Düsseldorf oder München dar.

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