Steuergestaltungen: massive Kritik an geplanter Meldepflicht von BRAK und Wirtschaftsverbänden
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll unter anderem eine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft kritisiert die BRAK, dass dadurch die Verschwiegenheitspflicht verletzt und unnötige zusätzliche Bürokratie geschaffen wird.
Mit dem Ende Juli beschlossenen Regierungsentwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz sollen primär Entlastungen für Familien mit Kindern und Anpassungen bei Einkommensteuertarifen und Grundfreibetrag umgesetzt werden. Der Entwurf enthält jedoch auch eine neue Meldepflicht für sog. innerstaatliche Steuergestaltungen.
Die vorgesehenen Regelungen entsprechen weitgehend dem, was schon im Entwurf für das umstrittene Wachstumschancengesetz enthalten war. Die BRAK hatte die Meldepflicht als höchst problematisch in Bezug auf die anwaltliche Verschwiegenheit kritisiert. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde die Regelung schließlich aus dem Entwurf gestrichen.
Gegen den neuerlichen Anlauf im Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz, eine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einzuführen, hat die BRAK unter anderem mit einem Schreiben ihrer Schatzmeisterin Leonora Holling entschieden protestiert.
Gemeinsam mit anderen Verbänden – darunter Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Bankenverband, Deutscher Industrie- und Handelskammertag sowie weitere Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – hat die BRAK im Vorfeld der Bundesratssitzung am 27.9.2024 ihre Kritik an der geplanten Regelung erneuert.
Die Verbände kritisieren, dass die geplante Meldepflicht den von der Regierung angekündigten Bürokratieabbau konterkarieren würde. Die steuerliche Bürokratie erweise sich bereits jetzt als wesentlicher Standortnachteil für Deutschland im internationalen Wettbewerb; dies betreffe neben den Unternehmen auch ihre anwaltliche und steuerliche Beratung sowie ihre Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer. Zusätzliche Bürokratielasten halten die Verbände angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage für unzumutbar.
Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass bereits die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nur einen geringen Erkenntnisgewinn gebracht habe. Die Finanzverwaltung verfüge bereits jetzt über mehr Informationen als sie verarbeiten könne. Innerstaatlich bestehe weder ein Informationsdefizit der Finanzverwaltung noch bestehe die Gefahr, dass Steuersubstrat ins Ausland abfließe.
Die Ausweitung der Mitteilungspflichten auf innerstaatliche Steuergestaltungen würde aus Sicht der Verbände zudem eine weitere rechtsstaatswidrige Aushöhlung der Verschwiegenheitspflicht bedeuten, die für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gleichermaßen gilt. Mandanten könnten sich ihrem Berater nicht mehr vollständig und uneingeschränkt anvertrauen, ohne befürchten zu müssen, dass die Tatsache ihrer Beratung sowie deren vertrauliche Inhalte bekannt würden.
Die Verbände lehnen daher eine Meldepflicht für legale innerstaatliche Steuergestaltungen ab. Sie fordern, die aktuell im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes erneut aufgegriffenen Regelungen zu streichen.
Auch die zuständigen Fachausschüsse des Bundesrates haben empfohlen, auf eine derartige Regelung zu verzichten. Der Beschluss des Bundesrates vom 27.9.2024 verhält sich zu dem Thema jedoch nicht.
Weiterführende Links:
- Gemeinsames Statement der Verbände
- Regierungsentwurf (Steuerfortentwicklungsgesetz)
- Schreiben der BRAK-Schatzmeisterin an Ministerpräsidentin Schwesig u. a. v. 29.7.2024
- Stellungnahme Nr. 49/2024 (zum Regierungsentwurf)
- Nachrichten aus Berlin 16/2024 v. 17.8.2024 (zum Regierungsentwurf)
- Beschlussempfehlung des Bundesrats-Rechtsausschusses (BR-Drs. 373/1/24)
- Beschluss des Bundesrats (BR-Drs. 373/23(B))