Baurecht: Lob und Kritik der BRAK an Regierungsentwurf zur Stadtentwicklung
Mit der Novellierung von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung soll Wohnungsbau einfacher, digitaler und praxisorientierter gestaltet werden. Die BRAK begrüßt das, weist aber in ihrer Stellungnahme auf Unsicherheiten hin, die in der praktischen Anwendung der geplanten Vorschriften entstehen würden.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) will das Städtebaurecht einfacher und praxisorientierter gestalten. Dazu sieht das geplante Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung eine umfassende Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor. Zuvor erfolgten in dieser Legislaturperiode bereits verschiedene Novellierungen des BauGB zu einzelnen Themenfeldern.
Schwerpunkte der Novelle sollen Vereinfachungen für den Wohnungsbau, die Betonung der Klimaanpassung und des Klimaschutzes im Städtebaurecht, die Stärkung der Digitalisierung sowie weitere Maßnahmen im Bereich des Bodenrechts, des Besonderen Städtebaurechts und zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien sein.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK weite Teile der Novelle des BauGB, weil dadurch Unklarheiten beseitigt werden. Einige Regelungen werden ihrer Ansicht aber in der Praxis Unsicherheit auslösen und neue Fragen beim Rechtsschutz aufwerfen.
Unter anderem sollen Bekanntmachungen nunmehr über ein zentrales Internetportal erfolgen; die von der BRAK kritisierte Formulierung im Referentenentwurf, die Portale der Länder vorsah, ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten. Gleichwohl weist die BRAK darauf hin, dass nicht mit dem Internet vertraute Bevölkerungsschichten nicht ausgeschlossen werden dürfen. Sie befürwortet daher, dass die bisherigen Bekanntmachungsformen durch digitale ergänzt, aber nicht ersetzt werden sollen.
Weitere Kritik äußert die BRAK in Bezug auf die geplanten sog. sektoralen Bebauungspläne der Wohnraumversorgung, weil diese die bereits bekannten Anwendungsunsicherheiten nicht auflösen. Dies wäre aus ihrer Sicht nötig, um den plangebenden Kommunen ausreichend Sicherheit für die Nutzung dieser Festsetzungsmöglichkeit zu geben.
Auch zu einer Reihe weiterer Regelungsvorschläge äußert die BRAK sich in ihrer Stellungnahme im Detail und weist dabei auf mögliche Unsicherheiten in der praktischen Anwendung hin.
Ob das geplante Gesetz mit Blick auf den Bruch der Regierungskoalition Anfang November und die anstehende Vertrauensfrage noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird oder gegebenenfalls in der folgenden Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird, bleibt abzuwarten.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme Nr. 84/2024
- Regierungsentwurf
- Stellungnahme Nr. 58/2024 (zum Referentenentwurf)
- Nachrichten aus Berlin 17/2024 v. 22.8.2024 (zum Referentenentwurf)