Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 7/2024

BRAK kritisiert geplante Bezahlkarte für Flüchtlinge

Geflüchtete sollen künftig Leistungen über eine Bezahlkarte erhalten, mit der sie anstelle von Bargeld zahlen können. Das hat das Bundeskabinett Anfang März beschlossen. Der Ausschuss Migrationsrecht der BRAK kritisiert die Pläne, weil sie in das Existenzminimum eingreifen und die anwaltliche Beratung Betroffener erschweren.

03.04.2024Newsletter

Geflüchtete, die ihren Lebensunterhalt in Deutschland nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG). Dies kann durch Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheine geschehen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll es künftig die sog. Bezahlkarte als weitere Möglichkeit geben. Auf diese Karten sollen die Leistungen digital gebucht werden. Das Geld soll nur im Inland ausgegeben werden können; zudem ist es möglich, die Einsatzmöglichkeiten etwa regional oder auf bestimmte Läden zu beschränken. So soll unterbunden werden, dass Geflüchtete mit der staatlichen Unterstützung etwa ihre Familien im Herkunftsland finanziell unterstützen oder Schlepper bezahlen.

Das Bundeskabinett hat am 1.3.2024 einen Entwurf für entsprechende Änderungen des AsylBLG beschlossen, mit denen bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte geschaffen werden sollen. Der Entwurf wird nunmehr im parlamentarischen Verfahren beraten. In einzelnen Bundesländern werden bereits Bezahlkartensysteme eingesetzt oder ihre Einführung vorbereitet. Mit dem Entwurf der Bundesregierung sollen nun einheitliche Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern. Diese haben sich bereits auf Mindeststandards verständigt und ein Ausschreibungsverfahren gestartet.

Der BRAK-Ausschuss Migrationsrecht hat die Pläne zur Einführung der Bezahlkarte in einem aktuellen Statement kritisiert. Problematisch ist nach seiner Ansicht vor allem, dass die Teilhabemöglichkeiten am sozialen und wirtschaftlichen Leben eingeschränkt werden, wenn das Geld nicht mehr frei verfügbar ist; insbesondere günstige Käufe über Kleinanzeigen oder Flohmärkte, die üblicherweise gegen Bargeld abgewickelt werden, wären dann nicht mehr oder nur begrenzt möglich. Zudem wird es Geflüchteten erschwert, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da nicht sichergestellt ist, dass Kanzleien die Bezahlkarte akzeptieren. Dadurch wird das Recht auf freie Anwaltswahl, ein zentrales Verfahrensgrundrecht, beschnitten. Zudem wird die Gefahr gesehen, dass aufgrund der pauschalen Gewährung der Leistungen auf eine Bezahlkarte das Existenzminimum nicht mehr eingehalten werden kann.

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